betriebsraete-fortbildung.de Betriebsrat-Wissen
Wissenswertes zur Arbeit im Betriebsrat
WISSENSWERTES ZUR ARBEIT IM BETRIEBSRAT
Als eine wichtige Institution vertritt der Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen. In dieser Funktion bewahrt das Betriebsratsgremium die Rechte und Pflichten und engagiert sich aktiv dafür, die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeitenden zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern
Nachfolgend erhalten Sie Einblicke in die Arbeit des Betriebsrats und den gesetzlichen Anforderungen an das Gremium.
Betriebsratswahl 2026
Update Betriebsratswahl 2026
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Zum Update Betriebsratswahl 2026
Inhalte dieser Seite
- Die Arbeit des Betriebsrates
- Die Amtszeit im Betriebsrat
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Kosten der Betriebsratsarbeit
- Das Monatsgespräch
- Freistellung von Betriebsrats-Mitgliedern
- Betriebsratssitzung
Die Arbeit des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist in Unternehmen für die Vertretung der Arbeitnehmer-Interessen zuständig. Dafür besitzt der Betriebsrat, nach Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsrechte in der Ausarbeitung von sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs.
Nach BetrVG § 80 hat der Betriebsrat die Aufgabe „...darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.
Welche Vorteile ergeben sich durch einen Betriebsrat für Angestellte im Unternehmen?
Durch den für die Betriebsrats-Mitglieder geltenden Kündigungsschutz, kann der Betriebsrat die Rechte der Mitarbeitenden effektiv einfordern ohne Konsequenzen für das eigene Arbeitsverhältnis befürchten zu müssen. Arbeitnehmer haben damit einen starken Partner bei der Vertretung Ihrer Interessen an der Seite.
Mit welchen Themen beschäftigt sich der Betriebsrat?
Der Betriebsrat engagiert sich für die Schaffung und Aufrechterhaltung fairer und optimaler Arbeitsverhältnisse sowie Arbeitsbedingungen für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Themenbereiche, die zu den Aufgaben des Betriebsrats zählen.
- Regeln für das betriebliche Zusammenleben
- Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche
- Arbeitsweisen wie Schichtarbeit oder Home-Office
- Entgeltgestaltung und Lohngerechtigkeit
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beschäftigungssicherung der Mitarbeiter
- Mitbestimmung bei personellen Auswahlrichtlinien zur Beschäftigung
- Schutz vor technischer Überwachung
- Beteiligungsrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsänderung, Interessensausgleich und Sozialplan
- Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Welche Vorteile ergeben sich durch Betriebsratsarbeit für das Unternehmen?
Ein Betriebsrat nutzt vielfach nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen. Das zeigt ein Gutachten zum Stand der Mitbestimmungsforschung der Hans-Böckler Stiftung aus dem Jahr 2010.
Demnach sind Betriebe mit Betriebsrat oft produktiver und innovativer, haben eine geringere Fluktuation und eine familienfreundlichere Personalpolitik.
Die Amtszeit im Betriebsrat

Auch die Amtszeit des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 21 BetrVG). Sie beträgt ordnungsgemäß vier Jahre. Auch der Zeitraum der Neuwahlen ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Sie finden in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG).
Keine Regel ohne Ausnahme: Gibt es z.B. in einem Betrieb noch keinen Betriebsrat kann außerhalb dieser Wahlperiode gewählt werden. Hier spricht man dann von einer außerordentlichen Betriebsratswahl.
Die Amtszeit des Betriebsrats endet nach Ablauf der vierjährigen Wahlperiode, aber spätestens am 31. Mai. Einzelne Betriebsrats-Mitglieder können natürlich auch früher aus dem Betriebsrat ausscheiden. Z.B. bei Austritt aus dem Unternehmen.
2026 wird wieder gewählt
Bis dahin ist noch ein bisschen Zeit, aber viele Gremien sind bereits in der Vorbereitung. Denn ein wiederkehrendes Thema ist die Nachwuchsförderung für das Betriebsrats-Gremium. "Ganz nebenbei" machen Gremien auf sich aufmerksam indem sie ihre gute Betriebsratsarbeit kontinuierlich und adäquat an Mitarbeitende kommunizieren. Um alle Mitarbeitenden ansprechen zu können, sind je nach Betriebszusammensetzung und Standortverteilung unterschiedliche Kommunikationsmittel denkbar (z.B. Newsletter, Aushang, BR-Zeitung, Intranet, …) Ebenso wichtig, wie das korrekte Medium ist die Aufbereitung und Tonalität der Ansprache. Sollte es innerhalb des Gremiums an Präsentationserfahrung mangeln, scheuen sie nicht sich zu diesem Thema fortzubilden. Denn ein Betriebsrats-Gremium, welches professionell und angemessen kommuniziert, kann bei den Mitarbeitenden punkten und unterstützt so den Aufbau eines positiven Images.
Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Arbeit des Betriebsrats basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Aufgaben des Gremiums, seine Rechte und Pflichten sind hier geregelt. Das Gesetz ist die Grundlage der Betriebsrats-Arbeit.
Die Aufgaben des Betriebsrats
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats werden in § 80 BetrVG zusammengefasst. Diese sind:
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
- Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen.
- Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Insbesondere bei der Einstellung sowie der Aus- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Anregungen von Arbeitnehmenden und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegennehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirken. Der Betriebsrat hat die betreffenden Mitarbeitenden über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten.
- Eingliederung schwerbehinderter Menschen und die Förderung besonders schutzbedürftiger Personen. Z.B. durch den Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen.
- Vorbereitug und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
- Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden im Betrieb.
- Integration ausländischer Arbeitnehmenden im Betrieb und Förderung der Maßnahmen für eine integrative Zusammenarbeit zwischen ausländischen und einheimischen Mitarbeitenden.
- Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb.
- Förderungen von Arbeitsschutz- und Umweltschutzmaßnahmen.
Die Rechte des Betriebsrats
Die Rechte des Betriebsrat-Gremiums können in drei Abstufungen unterteilt werden. In das Informationsrecht durch den Arbeitgeber, das Mitwirkungsrecht und das Mitbestimmungsrecht.
Informationsrechte
Um die Interessen der Beschäftigten erfolgreich zu vertreten ist des zwingend erforderlich, dass der Betriebsrat über Pläne des Arbeitgebers informiert wird. So ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über Pläne und Entscheidungen, die seine Mitwirkungsrechte betreffen, zu informieren.
Mitwirkungsrecht
In diversen Belangen räumt das Gesetz dem Betriebsratsgremium ein Mitwirkungsrecht (Beratungsrecht) ein. Hier muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nur über dessen Pläne informieren, sondern muss mit dem Gremium gemeinsam in die Abstimmung gehen.
Das Mitwirkungsrecht betrifft z.B. diese Belange des Unternehmens:
- Investitionsentscheidungen (§ 90 BetrVG)
- Personalplanung (§ 92 BetrVG)
- Förderung der Berufsbildung (§ 96 und 97 BetrVG)
- wirtschaftliche Angelegenheiten (§ 106 BetrVG)
- Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG)
Mitbestimmungsrechte
In einigen Angelegenheiten räumt das Gesetz dem Betriebsrat ein Vetorecht ein. D.h. der Arbeitgeber ist zwingend auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen und der Betriebsrat kann durch seine Gegenstimme Maßnahmen verhindern.
Dies betrifft z.B. soziale und personelle Angelegenheiten wie
- die Arbeitszeit, Urlaubszeit und Lohngestaltung (§ 87 BetrVG)
- personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)
Die stärkste Form der Beteiligung stellt für den Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht dar. In Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, ist eine beidseitige Zustimmung von Betriebsrat und Arbeitgeber zwingend erforderlich. Kommt keine Einigung über eine Angelegenheit nach § 87 BetrVG Absatz 1 zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
- Betriebliche Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer
- Arbeitszeit und Pausenregelung
- Vorübergehende Änderung der Arbeitszeit
- Zeit, Ort und Art von Auszahlung der Arbeitsentgelte
- Urlaubsanspruch, Urlaubsplan und zeitliche Lage des Urlaubs
- Einrichtung von technischen Überwachungssystemen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Einrichtung von firmeninternen Sozialeinrichtungen
- Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen für Mitarbeitende
- Betriebliche Lohngestaltung
- Betriebliches Vorschlagswesen
- Gruppenarbeit
- Ausgestaltung von mobiler Arbeit
Pflichten des Betriebsrats
Die meisten Pflichten des Betriebsrats sind nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich aus den auszuführenden Aufgaben des Gremiums. Grundlegendes Ziel des Betriebsrats ist es, zum Wohl der Arbeitnehmer, vertrauensvoll und mit dem Ziel einer Einigung mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten.
Um im Interesse der Beschäftigten agieren zu können, bestehen nachfolgende Verpflichtungen:
- Regelmäßiger Austausch mit dem Arbeitgeber (z.B. innerhalb der Monatsgespräche)
- Abhalten von Betriebsratssitzungen
- Weiterbildungspflicht, um optimal und nach neuesten Vorgaben handeln zu können
Zudem unterliegt der Betriebsrat einer gesetzlichen Schweigepflicht in Bezug auf
- Personelle Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
Kosten der Betriebsratsarbeit

Nach § 40 BetrVG übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, die für die Tätigkeit des Betriebsrats anfallen. Zudem muss der Arbeitgeber erforderliche Sachmittel stellen. Dazu gehören z.B. entsprechende Räumlichkeiten inklusive einer entsprechenden Ausstattung oder auch Büropersonal.
Eine ständige Aktualisierung bezüglich der Gesetze und Arbeitsrechtsbestimmungen ist für Mitglieder des Betriebsrats unabdingbar. Hierfür können Fachzeitschriften und Gesetzbücher erforderlich sein, und es ist ratsam, von den Schulungsangeboten Gebrauch zu machen, die ihnen zustehen. Sämtliche mit dieser Weiterbildung verbundenen Kosten trägt der Arbeitgeber.
Die Betriebsrats-Mitglieder selbst führen Ihr Amt ehrenamtlich und werden nicht für die Tätigkeit im Betriebsrat finanziell entlohnt.
Das Monatsgespräch

Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sollen einmal im Monat für einen gegenseitigen Austausch zusammenkommen. Wie ist hier die gesetzliche Lage und was gilt es für den Betriebsrat zu beachten?
Das sagt das Gesetz
Nach § 74 BetrVG handelt es sich bei dem Monatsgespräch um eine Empfehlung an Arbeitgeber und Betriebsart. Es besteht keine Verpflichtung zu einem monatlichen Zusammentreffen. Dieser Termin sollte aber genutzt werden, um aktuelle Themen zu besprechen und bei strittigen Fragen zu einer Einigung zu gelangen. Das kein Gespräch zustande kommt sollte die Ausnahme bleiben.
Das gilt es zu beachten
Für das Monatsgespräch besteht keine Formpflicht. Die Initiative kann von beiden Parteien ausgehen. Bittet eine der Parteien um ein Gespräch darf dieses auch nicht verweigert werden. Kann der Arbeitgeber nicht selbst teilnehmen so muss er sich von einer geeigneten Person vertreten lassen. Grundsätzlich nehmen seitens des Betriebsrats alle Gremiums-Mitglieder teil. Dem Betriebsrat steht es aber frei diese Aufgabe auf einen seiner Ausschüsse zu übertragen (siehe § 27 und § 28 BetrVG).
Inhalt des Monatsgesprächs
Der Betriebsrat sollte die Möglichkeit eines monatlichen Austauschs mit dem Arbeitgeber nutzen. Beide Parteien sind angehalten sich bei diesem Treffen, im Sinne des Unternehmens und der Angestellten, über anstehende Pläne zu informieren oder zur Einigung von Streitigkeiten beizutragen.
Grundsätzlich können im Monatsgespräch alle gemeinsamen Anliegen, wie z.B. personelle Angelegenheiten oder auch betriebliche Anschaffungen, besprochen werden.
Aber wichtig: Innerhalb dieses Gesprächs werden keine Beschlüsse gefasst. Diese muss der Betriebsrat innerhalb einer Betriebsratssitzung bearbeiten.
Kosten und Arbeitszeit
Wie alle Ausgaben des Betriebsrats übernimmt auch hier der Arbeitgeber die Kosten solch eines Gesprächs. Die Betriebsrat-Mitglieder haben in dieser Zeit einen Anspruch auf Freistellung.
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Die Freistellung von Gremiums-Mitgliedern ist nach § 38 BetrVG gesetzlich geregelt. Es sieht vor, dass ab 200 Mitarbeitenden im Betrieb eine gewisse Anzahl an Betriebsrats-Mitgliedern von Ihrer eigentlichen Tätigkeit voll freigestellt werden und sich lediglich den anfallenden Betriebsratsarbeiten widmen.
Bei einer Teilfreistellung hingegen werden Betriebsrats-Mitglieder für einen Teil ihrer Arbeitszeit von Ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt und können sich hier um die Betriebsratsarbeit kümmern.
Einen gesetzlichen zeitlichen Rahmen für die Freistellung gibt es nicht. Diese muss zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, entsprechend der zu leistenden Amtsarbeiten, festgelegt werden.
Notwendigkeit einer Freistellung
Jedes Betriebsrats-Mitglied ist weiterhin auch Arbeitnehmer und muss seine Arbeit gemäß des Arbeitsvertrags erfüllen. Allerdings geht die Betriebsratsarbeit vor. Ist es dem Betriebsrats-Mitglied nicht möglich seine Amtsaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, so wird eine Freistellung zur Erledigung der Aufgaben erforderlich.
Abmeldung zur Erledigung vom Amtsaufgaben
Für die Freistellung muss sich das Betriebsrats-Mitglied bei Vorgesetzten bzw. dem Arbeitgeber abmelden. So ist gewährleistet, dass dringliche hauptberufliche Aufgaben von anderen Mitarbeitenden übernommen werden können.
Betriebsratssitzung

Nach Betriebsverfassungsgesetz § 33 müssen Beschlüsse des Betriebsrats zwingend innerhalb einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung gefasst werden. Anderenfalls sind sie ungültig. Eine fehlerhaft durchgeführte Betriebsratssitzung kann zu der Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen.
Einladung zur Betriebsratssitzung
Gemäß BetrVG § 29 lädt der oder die Betriebsratsvorsitzende (BRV) die Mitglieder des Betriebsrats zur Sitzung ein (bei Verhinderung die entsprechende Stellvertretung).
Die Einladung hat „rechtzeitig“ zu erfolgen, ebenso muss auch die Tagesordnung der Sitzung vorab bekannt gegeben werden. Damit soll gewährleitet werden, dass sich alle BR-Mitglieder auf angemessen vorbereiten können und die Betriebsratssitzung in Ihren Arbeitsablauf integrieren können.
Es bedarf keiner Einladung sollten Betriebsratssitzungen in regelmäßigen Abständen zu bestimmten Zeitpunkten stattfinden. In diesem Fall genügt die rechtzeitige Übermittlung der Tagesordnung an die Mitglieder.
In welcher Form die Einladung zur Sitzung erfolgen muss, kann innerhalb der Geschäftsordnung festgelegt werden. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, durch die die Einladung aller Mitglieder nachgewiesen werden kann.
Wer wird zur Betriebsratssitzung eingeladen?
Eingeladen werden
- Alle Betriebsratsmitglieder und ggf. Ersatzmitglieder
- Ist ein Betriebsratsmitglied verhindert, muss das zuständige Ersatzmitglied geladen werden (BetrVG § 29 Abs. 2 Satz 6).
- Die Schwerbehindertenvertretung kann, nach Einladung, an den BR-Sitzungen beratend teilnehmen. Die SBV hat allerdings bei der Fassung von BR-Beschlüssen kein Stimmrecht.
- Die JAV kann zu BR-Sitzungen eine Vertretung entsenden (BetrVG § 67 Abs. 1). Sollten im Rahmen der Tagesordnung Beschlüsse gefasst werden, die die Jugend- und Auszubildendenvertretung mit betreffen, sind alle Mitglieder der JAV in die BR-Sitzung zu laden. Alle Mitglieder der JAV haben in diesem Fall Stimmrechte.
- Auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder muss ein*e Vertreter*in, der im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften, eingeladen werden. Das Mitglied der Gewerkschaft kann beratend an einer BR-Sitzung teilnehmen.
- Nach Absprache mit dem Arbeitgeber können, bei Erforderlichkeit, weitere Personen z.B. technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft oder Gesamtbetriebsratsmitglieder zu einer BR-Sitzung geladen werden.
- Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann der Betriebsratsvorsitzende geeignete Auskunftspersonen hinzuziehen (siehe BetrVG § 80 Abs. 2 S. 3)
- Hat der Arbeitgeber (nach BetrVG § 29 Abs. 4) die Einberufung der BR-Sitzung beantragt, so wird er mindestens zu den von ihm beantragten Tagesordnungspunkten eingeladen. Zudem kann der Arbeitgeber auf ausdrückliche Einladung des BRV an der Sitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber kann sich dabei durch Mitarbeiter, die über Fachkenntnis verfügen, vertreten lassen.
Wann sollten Betriebsratssitzungen stattfinden?
- Wenn eine regelmäßige Sitzung innerhalb der Geschäftsordnung vorgesehen ist, z.B. monatlich
- Wenn eine Sitzung aus Gründen erforderlich ist
- Wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder eine Zusammenkunft beantragt (BetrVG § 29 Abs. 3)
- Wenn der Arbeitgeber die Zusammenkunft beantragt (BetrVG § 29 Abs. 3)
Ablauf der Betriebsratssitzung
Leitung der Sitzung
Der*die Betriebsratsvorsitzende übernimmt die Leitung der Betriebsratssitzung. Im Verhinderungsfall übernimmt der*die stellvertretende Vorsitzende die Leitung.
Die Leitung der BR-Sitzung umfasst diese Aufgaben:
- Eröffnung und Schließung der Betriebsratssitzung
- Worterteilung und -entzug
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Leitung der Abstimmungen
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- Ablauf der BR-Sitzung
Nach der Einleitung und Begrüßung durch den*die BRV werden die Tagesordnungspunkte einzeln besprochen abgearbeitet. Dazu erteilt der*die BRV den Betriebsratsmitgliedern das Wort und kann es Ihnen auch wieder entziehen. Zudem werden Abstimmungen durch den*die BRV geleitet und die Abstimmungsergebnisse festgestellt. Wurde die Tagesordnung vollständig diskutiert und die notwendigen Beschlüsse getroffen, wird die Sitzung durch den*die BRV geschlossen.
Virtuelle Betriebsratssitzung
§ 30 Abs. 2 BetrVG sieht die Möglichkeit von Betriebsratssitzung und Beschlussfassung per Video- und Telefonkonferenz vor. Wie sind die Voraussetzungen und worauf muss der Betriebsrat achten?
Nach BetrVG § 30 Abs. 2 muss innerhalb der Geschäftsordnung festgelegt sein, dass die Betriebsratssitzung in Präsenz Vorrang hat und aus welchen Gründen eine Betriebsratssitzung virtuell stattfinden kann.
Eine virtuelle BR-Sitzung kann nur dann stattfinden, wenn zuvor nicht ein Viertel der BR-Mitglieder dem widerspricht (BetrVG § 30 Abs. 2, Nr. 2). Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Frist muss innerhalb der Einladung hingewiesen werden.
Die Vertraulichkeit der Sitzung muss auch online gewährleistet sein (BetrVG § 30 Abs. 2, Nr. 3). Vergewissern Sie sich, dass keine weiteren Personen anwesend sind.
Alle anwesenden müssen ihre Anwesenheit schriftlich bestätigen (BetrVG § 34 Abs. 1 S. 4). Z.B. über die Chatfunktion (ein Screenshot ist notwendig) oder per E-Mail nach Beendigung der BR-Sitzung.
Geheime Abstimmungen sind innerhalb der virtuellen Sitzung nicht möglich. Diese müssen in Präsenz erfolgen.
Auch die Protokolle virtueller Sitzungen müssen unterschrieben werden.
Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig.
Seminarangebot
Digitalisierung, Arbeitsplatzsicherung und Qualifizierung
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Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
02.12.2025 – 03.12.2025
2 Tage
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Auf Anfrage
2 Tage
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Mehr erfahrenBad Gögging
15.12.2025 – 17.12.2025
3 Tage
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Mehr erfahren24.06.2026 – 26.06.2026
3 Tage
Update Betriebsrats-Wahl 2026
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4 Termine
2 Tage
Zeit- und Projektmanagement
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3 Tage
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Auf Anfrage
3 Tage
Wirtschaftsausschuss I
Ein erfolgreicher Start im Amt
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Auf Anfrage
4 Tage
Betriebliche Lohngestaltung außerhalb von Tarifverträgen
Mitbestimmungsrechte bei Vergütungssystemen
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Mehr erfahrenBad Kohlgrub
08.10.2025 – 09.10.2025
2 Tage
Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt
Chancen erkennen, Mitbestimmung sichern
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1 Tag
Protokoll- und Schriftführung
Rechtssicher und verständlich formulieren
Präzises Dokumentieren ohne Formfehler ist wichtig für eine gute Arbeit im Betriebsrat. Lernen Sie wie und erhalten Sie wertvolle Praxistipps.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
2 Tage
Personalsituationen wirksam meistern
Motiviert und zielgerichtet Mitarbeitende in ihren Anliegen unterstützen
Mitglieder des Betriebsrats bearbeiten in ihrer Funktion unterschiedlichste Personalsituationen. Das Seminar zeigt eine Vielfalt an möglichen Personalanliegen auf und gibt Ihnen Hilfestellung in der Bewältigung einzelner Aufgabenschritte.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
3 Tage
Wirtschaftsausschuss II
Mitbestimmung und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Betriebs
Vertiefen Sie Ihr Wissen um die Mitbestimmung des Wirtschaftsausschusses (WA) bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Betriebs.
Mehr erfahrenBad Griesbach im Rottal
10.11.2025 – 12.11.2025
3 Tage
Grundlagen – Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Online-Einführung mit grundlegenden Informationen rund um das Thema BEM
In zwei Stunden bekommen Sie einen Überblick über die rechtskonforme BEM-Prozessgestaltung im Unternehmen und erfahren, welche Chancen und Hürden bei der Einführung zu beachten sind. Geeignet ist das Seminar auch, um die vorhandenen BEM-Strukturen im Unternehmen zu überprüfen.
Mehr erfahrenOnline
11.11.2025 – 11.11.2025
2 Stunden
Datenschutzrechtliche Pflichten des Betriebsrats
Professioneller Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Betriebsrat muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung einhalten und umsetzen können (siehe Paragraph 79a Betriebsverfassungsgesetz). Hat der Arbeitgeber Zweifel am korrekten Umgang mit sensiblen Daten, kann die Herausgabe an den Betriebsrat verweigert werden.
Mehr erfahrenBamberg-Memmelsdorf
17.11.2025 – 18.11.2025
2 Tage
Betriebsverfassungsrecht II
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
Soziale Themen, Inhalt des Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsvereinbarungen stehen im Fokus. Kommunikationstechniken und praktische Übungen runden das Seminar ab.
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Auf Anfrage
5 Tage
Organisation des Betriebsratsbüros
Rechtliche Grundlagen, effiziente Organisation und Datenschutz
Unterstützen Sie mit Know-how und Effizienz die wertvolle Arbeit des Betriebsrats rundum souverän und tragen Sie zu dessen Erfolg maßgeblich bei.
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2 Tage
Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation
Aktuelles Wissen für den Betriebsrat
Das Seminar vermittelt aktuelle rechtliche Details für die Ausgestaltung von Home-Office, mobilem Arbeiten und Workation und bringt Sie auf den neuesten Stand der Möglichkeiten.
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13.11.2025 – 14.11.2025
2 Tage
Erfolgreiche Kommunikation und Konfliktmanagement
Diskutieren, argumentieren und überzeugen
Praxisnahes und gelungenes Kommunizieren auch in schwierigen Situationen. Lernen Sie prägnant zu formulieren und souverän Diskussionen zu führen.
Mehr erfahrenSankt Englmar
20.10.2025 – 22.10.2025
3 Tage
Wirtschaftsausschuss – Planspiel Unternehmenssimulation
Unternehmerische Zusammenhänge und Entscheidungen verstehen
Das dynamische Planspiel vermittelt dem Wirtschaftsausschuss praxisbezogen ein umfassendes Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge und Entscheidungen.
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2 Tage
Arbeitsrecht I – Kompakt
Wichtiges Wissen zum Arbeitsrecht in Kürze vermittelt
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Punkte des Arbeitsrechts, kompakt und praxisorientiert, an nur drei Tagen.
Mehr erfahrenKitzbühel
22.10.2025 – 24.10.2025
3 Tage
Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation – Kompakt
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Das 4-stündige Seminar vermittelt rechtliche Details und zeigt Ihnen relevante Eckpunkte auf, die bei der Einführung vom Homeoffice und Workation-Möglichkeiten zu beachten sind. Das Seminar ist auch ideal geeignet, um bestehende Modelle zu überprüfen.
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4 Stunden
Betriebswirtschaft – Kompakt
Grundlegendes BWL-Wissen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Das Seminar vermittelt kompakt und anschaulich betriebswirtschaftliches Wissen für alle Mitglieder von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat.
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Auf Anfrage
2 Tage
Insolvenz – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens
Machen Sie sich als Mitglied des Betriebsrats mit den Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens vertraut und agieren Sie zum Vorteil der Belegschaft.
Mehr erfahrenRegensburg
10.11.2025 – 11.11.2025
2 Tage
Betriebsverfassungsrecht I – Kompakt
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Baustein 1 des Betriebsfassungsrechts wird in diesem Seminar kompakt und praxisorientiert an nur drei Tagen vermittelt.
Mehr erfahrenNürnberg
15.12.2025 – 17.12.2025
3 Tage
Öffentlichkeitsarbeit – Betriebsratsarbeit erfolgreich kommuniziert
Imageaufbau und Nachwuchsförderung durch positive Berichterstattung
Das Seminar vermittelt praxisbezogen und mit vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung, wie Sie mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit ein positives Image des Betriebsratsgremiums aufbauen und pflegen.
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4 Termine
3 Tage
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2 Tage
Betriebsbedingter Personalabbau
Details zu Betriebsänderung, Kündigung, Sozialplan und Interessenausgleich
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01.12.2025 – 02.12.2025
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Arbeitsrecht I
Arbeitsrechtliches Wissen für den Betriebsrat
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20.10.2025 – 24.10.2025
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Betriebsverfassungsrecht II – Kompakt
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten in Kürze vermittelt
Wichtiges Wissen der sozialen Angelegenheiten nach Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetz und das Thema Betriebsvereinbarungen werden besprochen. Kompakt und praxisorientiert vermittelt an nur drei Tagen.
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15.12.2025 – 17.12.2025
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Urlaubsrecht – Update 2025
Online-Seminar zur aktuellen Rechtslage und neuester Rechtsprechung
2-stündiges Online-Update für den Betriebsrat. Ein Arbeitsrichter informiert über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die neueste Rechtsprechung bzgl. Urlaubsrecht am Arbeitsgericht.
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2 Stunden
Arbeitsrecht II
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Aufbauend auf Teil eins der Grundlagenseminare Arbeitsrecht lernen Sie die Vorgänge am Arbeitsgericht kennen und vertiefen Ihr Wissen rund um das Arbeitsrecht.
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20.10.2025 – 24.10.2025
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Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Zeiten des Umbruchs
Krisen erkennen, bewältigen und Zukunft gestalten
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss haben die Aufgabe, als Krisennavigator, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzuschätzen, um richtig handeln zu können.
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Betriebsversammlungen erfolgreich gestalten – in Präsenz und digital
Wirkungsvolle Präsentation der Gremiumsarbeit
In diesem Seminar lernen Sie Projekte und Erfolge spannend zu präsentieren und mit Einwürfen des Publikums umzugehen.
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Neueste Rechtsprechung
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das Seminar vermittelt die neueste Rechtsprechung in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und gibt einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen.
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Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Zuständigkeiten und rechtliches Wissen
Das Seminar vermittelt alle rechtlichen und grundlegenden Details für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich.
Mehr erfahrenWeißenstadt
10.11.2025 – 12.11.2025
3 Tage
Betriebsverfassungsrecht III – Kompakt
Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten in Kürze vermittelt
Kompakt vermittelt das Seminar, in nur drei Tagen, die Beteiligungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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24.11.2025 – 26.11.2025
3 Tage
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
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Auf Anfrage
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Arbeitszeiterfassung – Umsetzung der BAG-Rechtsprechung
Hilfestellung für den Betriebsrat bei der Einführung im Unternehmen
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17.11.2025 – 18.11.2025
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Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht – Update
Auffrischung und Neues aus der Gesetzgebung
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03.12.2025 – 05.12.2025
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Tagesseminar informiert Sie ausführlich über Inhalte und Umsetzung des Gesetzes
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die eigenen Betriebe und ihre Lieferanten im In- und Ausland auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz zu prüfen.
Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
25.11.2025 – 25.11.2025
1 Tag
Außerordentliche Betriebsratswahl – Vorbereitung und Durchführung
Seminar für alle, die außerhalb der Regelzeit wählen
Mit diesem Inhouse-Seminare gehen Sie gut vorbereitet in die Betriebsratswahl und sorgen Sie damit für einen rechtssicheren und reibungslosen Ablauf. Holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot.
Mehr erfahren4 Veranstaltungsorte
4 Termine
2 Tage
Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren und umsetzen
Rechtliche Rahmenbedingungen und inhaltliche Gestaltung
Lernen Sie Betriebsvereinbarungen erfolgreich ein- und umzusetzen. So gehen Sie mit dem Arbeitgeber in die Verhandlung und formulieren passgenaue Betriebsvereinbarungen für die Belegschaft.
Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
20.11.2025 – 21.11.2025
2 Tage
Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
2-stündiges Online-Seminar mit einem Update zu Regelungen und Umsetzung
Das kurze Online-Update bringt Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und zeigt auf, welche Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten.
Mehr erfahrenOnline
18.11.2025 – 18.11.2025
2 Stunden
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Von der personenbedingten Kündigung bis zum Personalabbau
Der Betriebsrat hat eine entscheidende Rolle bei den Themen Abmahnung, Kündigung oder Personalabbau im Rahmen einer Betriebsänderung. Unterstützen Sie Beschäftigte professionell.
Mehr erfahrenRegensburg
08.12.2025 – 09.12.2025
2 Tage
Auslandsentsendung
Risiken bei internationalem Mitarbeitereinsatz vermeiden
Gestalten Sie als Mitglied des Betriebsrats die Auslandsentsendung der Beschäftigten gekonnt mit und unterstützen einen reibungslosen Ablauf.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
2 Tage
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Astrid Bodenstein
Seminar-Beratung und Organisation
Telefon: 089 44108-431
E-Mail: astrid.bodenstein@bbw.de