betriebsraete-fortbildung.de Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Das Seminar vermittelt die Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung und zeigt auf wie die Begriffe "schwerbehindert, behindert und gleichgestellt" korrekt differenziert werden und welche rechtlichen Grundlagen damit einher gehen.
Erläutert werden die Grade der Behinderung und die Feststellung einer Schwerbehinderung. Sie erfahren wie ein Gleichstellungsantrag gestellt wird und ein Gleichstellungsverfahren abläuft. Zudem werden im Seminar alle relevanten arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Grundlagen unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung vermittelt.
Zielgruppen und Schulungsanspruch
- SBV (Seminar gem. § 179 Abs. 2 SGB IX)
Kursinhalte
Inhalte
Behindert, schwerbehindert und gleichgestellt – für wen ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zuständig?
- Begriffliche Differenzierung
- Behinderungsgrade und Grundsätze der medizinischen Versorgung
- Gleichstellungsverfahren und Rechtsmittel
Besondere rechtliche Stellung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten
- Pflichten des Arbeitgebers – Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungspflicht
- Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Bewerbung und Bewerberauswahl
- Besondere Vertragsformen: Probezeit, Teilzeit und Befristung
- Runder Aufbau des Beratungsgesprächs
- Arbeitsentgelt, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
- Kündigungsschutz
- Schutz vor Diskriminierung
Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Grundlagen
- Aufbau und Inhalt des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Aufgaben und Ziele des Schwerbehindertenrechts
- Rechtsgrundlagen und Rechtsquellen des Schwerbehindertenrechts
- Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes
- Zustimmungsverfahren bei Kündigungen
- Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz
Organisation als Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Sprechstunden und wichtige Termine
- Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
- Wichtige Beteiligungsrechte
Anzeigepflichten und Fürsorgepflichten
Prozessuale Fragen und aktuelle Rechtsprechung
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
- Sie wissen, wer im Sinne des Gesetzes als schwerbehindert gilt.
- Sie kennen Rechte, Pflichten und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV).
- Sie wissen, was bei Problemen der Betroffenen zu tun ist.
- Sie wissen, wer die Schwerbehindertenvertretung (SBV) unterstützt.
- Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung.
Individuelle Inhouse-Seminare für Ihr Gremium
Ein Inhouse-Seminar bietet maßgeschneiderte Schulungsinhalte für Ihre Betriebsratsarbeit und Sie profitieren von einer unternehmensspezifischen Qualifizierung.
Inhouse-Angebot anfragenTermine und Kontakt
Zu viele Treffer? Bitte grenzen Sie Ihre Auswahl ein.
-
Raum
95163 WeißenstadtBeginn
11.03.2026 – 12:00Ende
13.03.2026 – 12:00Ansprechpartner*in
Astrid Bodenstein
Telefon 089 44108-431
E-Mail astrid.bodenstein@bbw.deTrainer*in
Erfahrene Fachanwälte und Juristen mit hohem PraxisbezugHinweise zu Unterkunft & Verpflegung
auf Anfrage
Gestaffelte Seminarpreise (MwSt. frei)
- 1.390,00 € ( 1. Teilnehmer*in )
- 1.330,00 € ( 2. Teilnehmer*in )
- 1.260,00 € ( 3. Teilnehmer*in )
- 1.260,00 € ( weitere Teilnehmer*in )
- BR-22271-25-02
- 3 Tage
- 1.390,00 € MwSt. frei
-
Raum
95163 WeißenstadtBeginn
02.12.2026 – 12:00Ende
04.12.2026 – 12:00Ansprechpartner*in
Astrid Bodenstein
Telefon 089 44108-431
E-Mail astrid.bodenstein@bbw.deTrainer*in
Erfahrene Fachanwälte und Juristen mit hohem PraxisbezugHinweise zu Unterkunft & Verpflegung
auf Anfrage
Gestaffelte Seminarpreise (MwSt. frei)
- 1.390,00 € ( 1. Teilnehmer*in )
- 1.330,00 € ( 2. Teilnehmer*in )
- 1.260,00 € ( 3. Teilnehmer*in )
- 1.260,00 € ( weitere Teilnehmer*in )
- BR-22271-25-01
- 3 Tage
- 1.390,00 € MwSt. frei
-
Kein passendes Angebot gefunden
Das könnte Sie auch interessieren
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Feinheiten zur Einführung eines BEM im Unternehmen und Aufgaben des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
In Zeiten zunehmender Krankenstände sind Unternehmen gefragt wie nie den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Der Betriebsrat hat hierbei nicht nur Mitbestimmungsrecht, sondern kann und sollte den ganzen Prozess mitgestalten.