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ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE
Für den Betriebsrat bilden die arbeitsrechtlichen Vorschriften das Fundament seiner Tätigkeit im Betrieb. Sie legen fest, wie Entscheidungen im Unternehmen rechtskonform umgesetzt werden und welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat. Ein fundiertes Verständnis dieser Regelungen ermöglicht es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, Entscheidungen aktiv zu begleiten und die Interessen der Mitarbeitenden kompetent zu vertreten. Zu den zentralen gesetzlichen Grundlagen gehören das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Ein Betriebsrat, der diese Gesetze kennt und anwendet, kann wirksame Mitbestimmung durchsetzen und zugleich rechtliche Risiken minimieren.
In unseren Seminaren zum Arbeitsrecht für Betriebsräte erfahren Sie, wie Sie die Rechte der Beschäftigten kompetent vertreten und Ihre Mitbestimmungsrechte wirksam nutzen. Hier finden Sie alle wichtigen Grundlagen, aktuelle Gesetzesänderungen und Praxiswissen aus dem Arbeitsrecht – verständlich, aktuell und rechtssicher.
Inhalte dieser Seite
Seminarangebot
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Von der personenbedingten Kündigung bis zum Personalabbau
Der Betriebsrat hat eine entscheidende Rolle bei den Themen Abmahnung, Kündigung oder Personalabbau im Rahmen einer Betriebsänderung. Unterstützen Sie Beschäftigte professionell.
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3 Termine
3 Tage
Arbeitsrecht I
Arbeitsrechtliches Wissen für den Betriebsrat
Baustein eins der Seminarreihe zum Arbeitsrecht zeigt wichtiges arbeitsrechtliches Wissen auf und legt den Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar.
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2 Termine
5 Tage
Auslandsentsendung
Risiken bei internationalem Mitarbeitereinsatz vermeiden
Gestalten Sie als Mitglied des Betriebsrats die Auslandsentsendung der Beschäftigten gekonnt mit und unterstützen einen reibungslosen Ablauf.
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2 Termine
4 Stunden
Arbeitsrecht I – Kompakt
Wichtiges Wissen zum Arbeitsrecht in Kürze vermittelt
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Punkte des Arbeitsrechts, kompakt und praxisorientiert, an nur drei Tagen.
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2 Termine
3 Tage
Betriebsbedingter Personalabbau
Details zu Betriebsänderung, Kündigung, Sozialplan und Interessenausgleich
Im Betriebsrat gerüstet für Personalabbau und Umstrukturierung. Sie kennen die Mittel, um Kündigungen zu vermeiden, wissen wie eine Sozialauswahl getroffen wird und können für die Beschäftigten das beste Ergebnis erzielen.
Mehr erfahren2 Termine
2 Tage
Update Arbeitsrecht 2026
Betriebsräte zwischen Digitalisierung, KI und Vergütungsgerechtigkeit
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht - von aktueller Rechtsprechung zu Lohnfortzahlung, Freistellung und Vergütung bis hin zu den Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung im Unternehmen. So bleiben Sie als Betriebsrat rechtssicher und zukunftsorientiert aufgestellt.
Mehr erfahrenAugsburg
04.03.2026 – 06.03.2026
3 Tage
Diskriminierungsschutz und Gleichstellung
Online-Seminar mit Fallbeispielen und Handlungsoptionen des Betriebsrats
In diesem 2-stündigen Online-Seminar informiert ein Arbeitsrichter über die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Diskriminierungsschutz und der Gleichstellung von Mitarbeiter*innen.
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2 Termine
2 Stunden
Arbeitsrecht II
Analyse von echten Urteilen und Besuch des Arbeitsgerichts
Aufbauend auf Teil eins der Grundlagenseminare Arbeitsrecht lernen Sie die Vorgänge am Arbeitsgericht kennen und vertiefen Ihr Wissen rund um das Arbeitsrecht.
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2 Termine
3 Tage
Neueste Rechtsprechung
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das Seminar vermittelt die neueste Rechtsprechung in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und gibt einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen.
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2 Termine
2 Tage
Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
2-stündiges Online-Seminar mit einem Update zu Regelungen und Umsetzung
Das kurze Online-Update bringt Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und zeigt auf, welche Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten.
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2 Stunden
Arbeitszeiterfassung – Umsetzung der BAG-Rechtsprechung
Hilfestellung für den Betriebsrat bei der Einführung im Unternehmen
Machen Sie im Betriebsrat den ersten Schritt. Denn das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Und zwar ab sofort.
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2 Tage
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Online-Seminar zum aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen
Das Online-Seminar vermittelt aktuelle Informationen zur Gesetzgebung. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Festlegung der Betriebsratsvergütung.
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4 Stunden
Kein passendes Angebot gefunden
Welche Grundlagen des Arbeitsrechts muss der Betriebsrat kennen?
Das Arbeitsrecht gliedert sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräte profitieren von einem soliden Überblick beider Bereiche, da sie so entscheidungsrelevante Zusammenhänge erkennen und die Umsetzung betrieblicher Maßnahmen effektiv begleiten können. Auch Themen wie der Betriebsübergang (§ 613a BGB) oder Arbeitszeitregelungen gehören zum Grundwissen eines jeden Betriebsrats.
Was regelt das Individualarbeitsrecht und warum ist es für den Betriebsrat wichtig?
Das Individualarbeitsrecht legt die Rechte und Pflichten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber fest. Ein solides Verständnis dieser Regelungen ermöglicht es Betriebsräten, in Streitfällen fachkundig zu unterstützen und die Belange der Mitarbeitenden effektiv zu vertreten. Es umfasst inhaltliche Schwerpunkte wie:
- Arbeitsvertrag: Abschluss, Änderung, Befristung (§§ 611–630 BGB)
- Probezeit und Probezeitregelungen (§ 622 BGB)
- Aufhebungsvertrag oder Abmahnung (§§ 626, 630 BGB)
- Urlaub und Entgeltfortzahlung (§§ 616, 615 BGB, BUrlG)
Wie kann der Betriebsrat im kollektiven Arbeitsrecht mitwirken?
Das kollektive Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es legt fest, in welchen Bereichen der Betriebsrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte hat, um die Interessen der Mitarbeiter im Betrieb wirksam zu vertreten. Ein Betriebsrat, der das kollektive Arbeitsrecht versteht und anwendet, kann aktiv Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, der Entgeltstruktur oder bei Betriebsänderungen. Zu den zentralen Inhalten zählen unter anderem:
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Vergütung und Sozialplan (§§ 87–113 BetrVG)
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§§ 77–87 BetrVG)
- Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen (§§ 99–102 BetrVG)
Welches Seminar zum Arbeitsrecht sollten Betriebsräte besuchen?
Viele neu gewählte oder erfahrene Betriebsratsmitglieder stehen vor der Frage: Welches Arbeitsrechts-Seminar ist für meine Aufgaben im Betriebsrat am besten geeignet? Die Auswahl des passenden Seminars hängt dabei stark davon ab, welches Wissen aktuell benötigt wird.
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine übersichtliche Entscheidungshilfe, die erklärt, wann sich ein Grundlagenseminar lohnt, welche Themen vertieft werden sollten und wann ein kompaktes Seminar die beste Wahl ist, damit Sie Ihre Rolle als Betriebsrat kompetent und rechtssicher ausfüllen können:
- Arbeitsrecht I - Grundlagen: Vermittelt die wichtigsten Inhalte für die tägliche Betriebsratsarbeit, darunter Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, Mitbestimmung, Abmahnung und Kündigung. Ideal für neu gewählte Betriebsräte oder alle, die eine solide Basis aufbauen möchten.
- Arbeitsrecht II - Vertiefung: Baut auf den Grundlagen auf und behandelt komplexere Themen wie Kündigungsschutz, Betriebsänderungen, Tarifrecht und Beteiligungsverfahren. Für Betriebsräte, die ihr Wissen praxisnah erweitern möchten.
- Arbeitsrecht I Kompakt - Schnelle Auffrischung: Für Betriebsräte, die in kurzer Zeit die wichtigsten Inhalte kennenlernen wollen, zum Beispiel bei neu gegründeten Gremien oder wenn kurzfristig Wissen für konkrete Fälle benötigt wird.
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das zentrale Gesetz für die Arbeit des Betriebsrats. Es legt im Detail fest, wann der Betriebsrat mitbestimmen, mitwirken oder informiert werden muss. Nach § 87 BetrVG verfügt der Betriebsrat über verbindliche Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – etwa bei der Gestaltung der Arbeitszeitmodelle, der Urlaubsgrundsätze oder der Vergütungssysteme. Dazu zählen unter anderem:
- Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen und Schichtplänen
- Einführung und Anordnung von Mehrarbeit oder Kurzarbeit
- Einsatz von digitalen Kontrollsystemen oder technischer Überwachung
- Grundsätze der Urlaubsplanung
- Verfahren und Kriterien der Entgeltgestaltung
Neben diesen sozialen Themen bestehen Mitwirkungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99–102 BetrVG) und bei betriebsorganisatorischen Veränderungen (§ 111 BetrVG). Ein Betriebsrat, der seine Rechte kennt, kann nicht nur mitreden, sondern betriebliche Entwicklungen aktiv im Sinne der Beschäftigten mitgestalten.
Zentrale Themen im Arbeitsrecht für Betriebsräte
Arbeitszeit, Zeiterfassung & Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert, wie Arbeitszeiten, Pausen und Schichten gestaltet werden dürfen. Betriebsräte haben aktives Mitbestimmungsrecht, um faire und gesetzeskonforme Arbeitszeiten sicherzustellen:
- Einführung und Kontrolle digitaler Zeiterfassungssysteme
- Genehmigung und Planung von Überstunden, Mehrarbeit oder Kurzarbeit
- Gestaltung flexibler Schicht-, Gleitzeit- oder Homeoffice-Modelle
Bei der Einführung eines neuen digitalen Zeiterfassungssystems im Betrieb müssen Betriebsräte beispielsweise prüfen, ob es die gesetzlichen Vorgaben des ArbZG einhält. Beispielsweise kann der Betriebsrat sicherstellen, dass Pausen korrekt erfasst werden und Überstunden fair vergütet werden. Zudem kann er Vorschläge für flexible Schichtmodelle einbringen, um die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden zu verbessern.
Urlaubsrecht & Entgeltfortzahlung
Der Betriebsrat gestaltet die Urlaubsplanung und Entgeltfortzahlung aktiv mit, um konfliktfreie Abläufe sicherzustellen:
- Festlegung fairer Urlaubsgrundsätze und transparente Urlaubsverteilung
- Umgang mit Resturlaub, Sonderurlaub und Urlaubsübertragungen
- Kontrolle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Beschweren sich zum Beispiel Mitarbeitende über ungleichmäßige Urlaubsverteilungen oder Konflikte bei Resturlaub, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Personalabteilung eine Betriebsvereinbarung entwickeln, die transparente Kriterien für Urlaubsplanung und Sonderurlaub festlegt. Auf diese Weise werden Streitigkeiten vermieden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessert.
Kündigung, Abmahnung & Aufhebungsvertrag
Vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat angehört werden. Er kann Widerspruch einlegen, wenn die soziale Auswahl, Gründe oder Formalien unzureichend sind:
- Prüfung von Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen
- Kontrolle der sozialen Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Begleitung von Kündigungsschutzverfahren und rechtlichen Widersprüchen
Plant der Arbeitgeber etwa Maßnahmen wie Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträge, kann der Betriebsrat prüfen, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die soziale Auswahl korrekt umgesetzt ist. Dadurch kann er sicherstellen, dass Verfahren rechtskonform ablaufen und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben.
Digitalisierung, Datenschutz & Homeoffice
Moderne Betriebsratsarbeit bedeutet, digitale Prozesse rechtssicher, transparent und fair mitzugestalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung erweitert sich das Mitbestimmungsfeld für Betriebsräte erheblich:
- Regelungen für Homeoffice, mobiles Arbeiten und Arbeitszeitkontrolle
- Überprüfung von Datenschutzmaßnahmen bei Mitarbeiterüberwachung
- Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Führt das Unternehmen beispielsweise Homeoffice-Regelungen, digitale Tools oder Überwachungssoftware ein, kann der Betriebsrat prüfen, ob Datenschutz, Arbeitszeitkontrolle und Mitbestimmungsrechte ausreichend berücksichtigt werden. Er kann Anpassungen vorschlagen, um faire Bedingungen und den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen.
Tarifverträge, Entgelttransparenz & Gleichbehandlung
Betriebsräte unterstützen die Einhaltung von Tarifverträgen, Entgelttransparenz und AGG-Vorgaben:
- Kontrolle der tariflichen Mindeststandards und Bonusregelungen
- Sicherstellung der Gleichbehandlung nach allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Transparente Vergütungsstrukturen und Bonusmodelle
Für den angenommenen Fall, das Mitarbeitende etwa Unterschiede in Vergütung oder Bonusregelungen, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Personalabteilung darauf hinwirken, dass tarifliche Standards eingehalten, Entgelttransparenz hergestellt und Gleichbehandlung umgesetzt wird. So werden faire und transparente Arbeitsbedingungen unterstützt.
Betriebsübergang, Leiharbeit & Werkverträge
Organisatorische Veränderungen erfordern besondere Aufmerksamkeit des Betriebsrats:
- Prüfung der Informations- und Beteiligungsrechte bei Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
- Kontrolle der Rechte von Leiharbeitnehmern und Werkvertragsbeschäftigten
- Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte bei Restrukturierungen
Bei organisatorischen Änderungen, wie etwa Betriebsübergängen oder Einsätzen von Leiharbeit und Werkverträgen, kann der Betriebsrat prüfen, ob alle gesetzlichen Informations- und Beteiligungsrechte eingehalten werden. Ziel ist es, die Rechte der Beschäftigten zu sichern und mögliche Nachteile durch betriebliche Veränderungen zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte
In welchen Fällen muss der Betriebsrat mitbestimmen?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Vergütungssystemen, Urlaubsplanung, Kündigungen und technischen Einrichtungen. Er kann Vorschläge einbringen, prüfen oder ablehnen, wenn gesetzliche oder betriebliche Regelungen betroffen sind.
Welche Gesetze muss der Betriebsrat im Arbeitsrecht kennen?
Zentrale Grundlagen sind das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Entgelttransparenzgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Was unterscheidet Individual- von Kollektivarbeitsrecht?
- Individualarbeitsrecht: Regelt die Rechte und Pflichten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Probezeit, Urlaub.
- Kollektivarbeitsrecht: betrifft die Rechte von Gruppen oder die Mitbestimmung des Betriebsrats, zum Beispiel bei Arbeitszeitmodellen, Betriebsänderungen oder Tarifverträgen.
Darf der Arbeitgeber Arbeitszeiten einseitig ändern?
Grundsätzlich nicht. Änderungen der Arbeitszeit unterliegen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, insbesondere bei Schichtplänen, Überstunden oder digitalen Zeiterfassungssystemen. Der Betriebsrat kann hier prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorschlagen.
Wie kann der Betriebsrat bei Kündigungen aktiv werden?
Der Betriebsrat wird vor jeder Kündigung angehört. Er prüft die formale und soziale Auswahl, kann Widerspruch einlegen und sorgt dafür, dass die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.
Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Homeoffice und digitale Arbeitszeiterfassung?
Der Betriebsrat stellt sicher, ob Datenschutz, Mitbestimmung und Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle von Tracking-Software, die Gestaltung von Homeoffice-Regeln oder der Schutz personenbezogener Daten.
Welche aktuellen Themen sind im Arbeitsrecht für Betriebsräte besonders relevant?
Zu den zentralen Schwerpunkten gehören Arbeitszeit und Zeiterfassung, Urlaubs- und Entgeltregelungen, Kündigungsschutz, Digitalisierung und Homeoffice, Tarifverträge und Gleichbehandlung sowie Betriebsübergänge und Mitbestimmung bei organisatorischen Veränderungen.
IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN
Astrid Bodenstein
Seminar-Beratung und Organisation
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