betriebsraete-fortbildung.de Arbeit 4.0 & Datenschutz
ARBEIT 4.0 & DATENSCHUTZ FÜR BETRIEBSRÄTE
Wappnen Sie sich für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt. Durch fundiertes Wissen können Sie aktiv Veränderungen vorantreiben und für das Wohl aller Beschäftigten eintreten, denn jedes Unternehmen ist im Zuge der Wettbewerbsfähigkeit gezwungen, interne Strukturen an die aktuellen Personalentwicklungen und neuen technischen Gegebenheiten anzupassen.
Die Seminare beinhalten umfassende Aspekte rund um die Digitalisierung, Einführung von KI und die sich verändernde Arbeitswelt: Sie erhalten ein grundlegendes Wissen zum Arbeitnehmerdatenschutz im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), lernen die Möglichkeiten der Mitarbeiter-Qualifizierung kennen oder erhalten Einblicke in verschiedenen Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, und zwar für alle Berufsgruppen.
Inhalte dieser Seite
- Seminarangebote zu Arbeit 4.0 & Digitalisierung für Betriebsräte
- Grundlagen im Detail: Datenschutz, Digitalisierung & KI
- Häufige Fragen zu Arbeit 4.0 & Digitalisierung (FAQ)
- Ihre Ansprechpartnerin
Seminarangebot
Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation
Aktuelles Wissen für den Betriebsrat
Das Seminar vermittelt aktuelle rechtliche Details für die Ausgestaltung von Home-Office, mobilem Arbeiten und Workation und bringt Sie auf den neuesten Stand der Möglichkeiten.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
2 Tage
Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Professioneller Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Betriebsrat muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung einhalten und umsetzen können (siehe Paragraph 79a Betriebsverfassungsgesetz). Hat der Arbeitgeber Zweifel am korrekten Umgang mit sensiblen Daten, kann die Herausgabe an den Betriebsrat verweigert werden.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
3 Tage
Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt
Chancen erkennen, Mitbestimmung sichern
Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen. Das Seminar behandelt aktuelle Entwicklungen, gesetzliche Rahmenbedingungen und die Rolle des Betriebsrats bei der Mitgestaltung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz zum Wohle der Mitarbeitenden.
Mehr erfahrenMünchen
2 Termine
2 Tage
Homeoffice, mobiles Arbeiten und Workation – Kompakt
Online-Seminar zu rechtlichen Details und Ausgestaltung
Das 4-stündige Seminar vermittelt rechtliche Details und zeigt Ihnen relevante Eckpunkte auf, die bei der Einführung vom Homeoffice und Workation-Möglichkeiten zu beachten sind. Das Seminar ist auch ideal geeignet, um bestehende Modelle zu überprüfen.
Mehr erfahrenVeranstaltungsorte
2 Termine
4 Stunden
Diversität im Unternehmen
Wie der Betriebsrat die Vielfalt stärkt und sich für die Interessen der Belegschaft einsetzt
Ob unterschiedliche Generationen, Interkulturelle Zusammenarbeit oder die Vielfalt an Lebenssituationen – Die Belegschaft ist nicht homogen und genau das ist auch ihre Stärke. Wie arbeiten wir am besten zusammen, wenn wir so unterschiedliche Werte, Arbeitsstile oder Vorstellungen haben? Lernen Sie wie der Betriebsrat helfen kann eine inklusive Kultur zu schaffen, in der die Vielfalt der Mitarbeitenden als Stärke genutzt wird.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
2 Tage
Digitalisierung, Arbeitsplatzsicherung und Qualifizierung
Mitarbeiter für neue Prozesse rüsten
Der Betriebsrat muss im Zuge von Digitalisierung und Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) für eine entsprechende Qualifizierung der Belegschaft sorgen. So machen Sie die Belegschaft von heute fit für die Arbeit von morgen.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
2 Tage
Neue Arbeitszeitmodelle aus der Praxis
Flexible und individuelle Möglichkeiten für Ihr Unternehmen
Flexible Arbeitszeit, Teilzeit, 4-Tage Woche – Anwendungsbeispiele aus der Praxis und wie Sie diese Erkenntnisse auf Ihren Betrieb anwenden.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
2 Tage
Kein passendes Angebot gefunden
Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Datenschutz in der digitalen Arbeitswelt?
Sobald Technologien personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten, greifen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Das betrifft heute fast jedes moderne System wie KI-gestützte Software, digitale Zeiterfassung, Microsoft 365, Personal-Apps oder Homeoffice-Tools. In solchen Fällen greifen § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und oft auch die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Der Betriebsrat muss deshalb wissen:
- welche Daten und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden
- welche Risiken damit für Mitarbeitende entstehen
- wie sich Transparenz herstellen lässt
- wie Datenschutzfreundlichkeit (Privacy-by-Design) umgesetzt wird
Nur so lassen sich die Rechte der Arbeitnehmer konsequent sichern und eine unrechtmäßige Überwachung vermeiden.
Welche digitalen Systeme lösen Mitbestimmungsrechte aus?
Viele Anwendungen, die im Rahmen der Arbeit 4.0 eingeführt wurden oder werden, sind mitbestimmungspflichtig, weil sie das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen können – selbst wenn dies nicht ausdrücklich beabsichtigt ist.
Typische Beispiele für etwaige Digitalsysteme sind:
- People Analytics und Mitarbeitertracking
- Zeiterfassungssysteme und Projektsoftware
- KI-basierte Recruiting- und Leistungssysteme
- CRM- und ERP-Systeme
- Kommunikationsplattformen (zum Beispiel MS Teams, Zoom, Slack)
- Sensorik in Büros oder Fertigung / Smarte Arbeitsumgebungen
Dabei ist nicht die Technologie selbst ausschlaggebend, sondern die möglichen Auswirkungen auf Angestellte.
Wie kann der Betriebsrat die Daten von Beschäftigten bei KI und Digitalisierung schützen?
Datenschutz in Arbeit 4.0 bedeutet vor allem, Risiken zu erkennen und zu identifizieren, bevor sie real werden. Der Betriebsrat sollte sich dabei auf drei Bereiche konzentrieren:
Transparente Datenverarbeitung sicherstellen
In digitalen Arbeitsumgebungen entstehen oft komplexe Datenketten. Der Betriebsrat sollte deshalb prüfen, welche Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden und welche Rückschlüsse sich daraus ziehen lassen. Viele Risiken entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch fehlende Transparenz.
Datenminimierung und Privacy-by-Design einfordern
Privacy-by-Design und sparsame Datennutzung sind Grundprinzipien der DSGVO. Für den Betriebsrat bedeutet das: Rollen- und Berechtigungskonzepte, nachvollziehbare Löschregeln und technische Beschränkungen gehören auf die Agenda jeder Systemeinführung.
Automatisierte Entscheidungen und KI überwachen
Algorithmische Entscheidungen können Beschäftigte benachteiligen, wenn sie nicht kontrolliert werden. Der Betriebsrat sollte daher verlangen, dass Entscheidungslogiken nachvollziehbar bleiben und regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Konkret sollte dabei geklärt werden:
- Wie trifft die KI Entscheidungen?
- Gibt es Bias oder Fehlklassifikationen?
- Werden Beschäftigte durch Algorithmen unfair behandelt?
Welche Risiken birgt Arbeit 4.0 für Arbeitnehmer und wie kann der Betriebsrat sie verhindern?
Digitale Tools können den Arbeitsalltag erheblich erleichtern, allerdings auch erhebliche Risiken und potenzielle Probleme mit sich bringen. Dazu gehören:
- Mitarbeiterüberwachung durch automatisierte Auswertungen
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch Algorithmen
- Intransparente Datenströme bei Cloud-Diensten
- Überlastung durch ständige Erreichbarkeit
- Fehlende Kompetenzen im Umgang mit neuen Anwendungen
- Datenschutzpannen durch unsichere Homeoffice-Setups
Betriebsräte können frühzeitig gegensteuern, indem sie klare Betriebsvereinbarungen zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von Digitalsystemen (zum Beispiel Löschfristen, KI-Einsatz oder Datennutzung) durchsetzen.
Wie begleitet der Betriebsrat die Einführung neuer IT-Systeme datenschutzkonform?
Wenn im Rahmen der Digitalisierung neue IT-Systeme eingeführt werden, geht es nicht nur um Funktionen oder technische Leistungsfähigkeit, sonder immer auch um den Umgang mit sensiblen Nutzerdaten. Moderne Tools erfassen, analysieren und verknüpfen Beschäftigtendaten in einer Tiefe, die ohne klare Regeln schnell zu Intransparenz oder ungewollter Überwachung führt.
Deshalb ist die Einführung solcher Systeme eine besonders wichtige Phase für den Betriebsrat: Er entscheidet mit darüber, wie sicher, fair und gesetzmäßig digitale Arbeit im Unternehmen gestaltet wird. Damit Mitbestimmung und Datenschutz funktionieren, muss der Betriebsrat den gesamten Einführungsprozess aktiv,von der Systemauswahl bis zur praktischen Nutzung, begleiten. Dazu zählen folgende Schritte:
- Systembeschreibung und Datenkategorien prüfen: Welche Aufgaben erfüllt es? Welche Daten benötigt es wirklich? Welche Risiken entstehen?
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) einfordern: Bei Systemen mit hohem Risiko für Arbeitnehmer (zum Beispiel KI, Auswertungssoftware, Gesundheitsdaten, Verhaltenskontrolle) sollte der Betriebsrat auf einer DSFA bestehen.
- Betriebsvereinbarung abschließen: Regelungen zu Auswertungen, Zugriffsrechten, Logging, Löschfristen, Transparenz sowie Verhaltens- und Leistungskontrolle zur Sicherstellung einer fairen und sicheren Nutzung von IT-Systemen.
Welche Kompetenzen braucht der Betriebsrat in der digitalen Transformation?
Digitale Arbeit verlangt vom Betriebsrat heute deutlich mehr technisches Verständnis als früher. Dazu gehören:
- Grundwissen zu Datenverarbeitung, Systemlogiken und IT-Architekturen
- fundierte Kenntnisse zu DSGVO, BetrVG und KI-bezogenen Risiken
- die Fähigkeit, Auswirkungen neuer Technologien auf Beschäftigte realistisch einzuschätzen
- Kompetenzen in Datenethik und technologischer Folgenabschätzung
Um dieses Wissen aufzubauen, können spezialisierte Weiterbildungen wie etwa unsere Präsenz-Seimare zu KI in der Arbeitswelt oder Datenschutz in der Betriebsarbeit hilfreich sein. Nur mit diesen Kompetenzen kann der Betriebsrat die Arbeit 4.0 aktiv, sicher und im Sinne der Angestellten mitgestalten.
Wie lassen sich Beschäftigtendaten im Homeoffice wirksam schützen?
Das Homeoffice eröffnet neue Freiheiten, bringt aber auch spezifische Datenschutzrisiken mit sich. Unsichere private Geräte, geteilte Wohnumgebungen oder unklare Ablagewege können dazu führen, dass sensible Daten leichter einsehbar oder unbeabsichtigt offengelegt werden. Der Betriebsrat sollte deshalb klare Mindeststandards zu IT-Sicherheit, Zugriffsschutz, Geräteverwaltung, Verschlüsselung und organisatorischen Regeln vereinbaren. So bleiben Informationen auch außerhalb des Unternehmens strukturiert, sicher und rechtmäßig geschützt.
FAQ: Häufige Fragen zu Arbeit 4.0 & Digitalisierung für Betriebsräte
Wann wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig?
Immer dann, wenn eine Datenverarbeitung ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, etwa durch Profilbildung, automatisierte Bewertungen oder sensible Daten.
Darf der Arbeitgeber digitale Tools ohne Zustimmung des Betriebsrats einführen?
Nein. Systeme, die Verhalten oder Leistung erfassen könnten, unterliegen der Mitbestimmung.
Wie schützt man Beschäftigte vor unzulässiger Überwachung?
Durch klare Zweckbindung, eingeschränkte Auswertungsmöglichkeiten und transparente technische Einstellungen.
Welche Regeln gelten für Homeoffice und Datenverarbeitung?
Dienstliche Daten müssen sicher verarbeitet werden – mit technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Ist der Betriebsrat beim Datenschutz selbst verantwortlich?
Ja. Er verarbeitet eigene Daten und muss dafür eigene Schutzmaßnahmen umsetzen.
Wie kann KI im Betrieb kontrolliert werden?
Durch begleitende Prüfungen, Transparenzpflichten und regelmäßige Bewertung der Auswirkungen auf Beschäftigte.
Welche Weiterbildungen sind für Betriebsräte nötig?
Datenschutz, KI, digitale Tools, IT-Sicherheit und Technologiefolgenabschätzung sind zentral.
Gibt es rechtliche Grundlagen für erforderliche Schulungen?
Ja, nach § 37 Abs. 6 BetrVG können erforderliche Seminare genutzt werden
IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN
Astrid Bodenstein
Seminar-Beratung und Organisation
Telefon: 089 44108-431
E-Mail: astrid.bodenstein@bbw.de
