betriebsraete-fortbildung.de Betriebsrat-Wissen
Schulungsanspruch
SCHULUNGSANSPRUCH FÜR BETRIEBSRÄTE, MAV UND PERSONALRÄTE
Egal ob Betriebsrat, Personalrat oder MAV. Alle Mitglieder haben ein gesetzliches Anrecht auf Weiterbildungsmaßnahmen, durch welche Sie alle notwendigen Grundlagen für eine Vertretung Ihrer Kolleg*innen erlernen und welche Sie dabei unterstützen Ihrem Amt ordnungsgemäß nachzugehen.
Inhalte dieser Seite
- Schulungsanspruch Betriebsrat
- Schulungsanspruch Personalrat
- Schulungsanspruch Mitarbeitervertretung von kirchlichen oder kirchennahen Organisationen
- Seminarangebote
- Ihre Ansprechpartnerin
Schulungsanspruch Betriebsrat
Der Schulungsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetzt § 37 Abs. 6 und 7 geregelt.
Demnach haben alle Betriebsrats-Mitglieder Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht, die unumgänglich für eine rechtssichere Durchführung Ihrer Arbeit sind. Ebenso zwingend erforderlich für die Arbeit des Betriebsrats sind Kenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der Arbeitgeber darf die Teilnahme an diesen Seminaren nicht behindern. Der Betriebsrat ist verpflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einem Seminar, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren.
Schulungsanspruch Spezialseminare
Über die Grundlagen-Seminare hinaus besteht jedem Betriebsrats-Mitglied ein Schulungsanspruch von 3 Wochen im Laufe der Amtszeit. Bei neu gewählten Gremiums-Mitgliedern sind es sogar 4 Wochen. Spezialseminare betreffen zum Beispiel die Themen Mobbing und Diskriminierung, Kommunikation im Unternehmen oder die moderne Arbeitszeitgestaltung. Um Spezialseminare in Anspruch nehmen zu können benötigt es einen betrieblichen Anlass, den der Betriebsrat dem Arbeitgeber darlegen muss.
Schulungsanspruch Ersatzmitglieder
Auch Ersatzmitglieder müssen in der Lage sein, Mitglieder des Betriebsrats vertreten zu können und haben deshalb einen Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht.
Terminierung und Kostenübernahme
Der Betriebsrat muss sich bei der Terminierung seiner Fortbildung an den betrieblichen Notwendigkeiten des Unternehmens orientieren und ist verspflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einer Schulung, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren. Die Teilnahme am Seminar erfolgt innerhalb der Arbeitszeit.
Die Kosten für alle Weiterbildungsmaßnahmen des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber. Der Betriebsrat sollte stets abwägen, ob die Ausgaben für die Schulung den Arbeitgeber unverhältnismäßig belastet. Allerdings darf der Arbeitgeber keine einseitige Obergrenze für die Schulungskosten festlegen.
Schulungsanspruch Personalrat
Die gesetzlichen Grundlagen für Schulungen von Personalratsmitgliedern sind dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen geregelt.
- Bund: § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG
- Bayern: Art. 46 Abs. 5 BayPVG i.V.m. Art. 44 Abs. 1 BayPVG
Freistellung zum Seminar
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass im Seminar Kenntnisse vermittelt werden, die für das Personalratsmitglied für die Ausübung des Amtes erforderlich sind. So steht allen neu gewählten Personalratsmitgliedern der Anspruch auf Teilnahme an Grundschulungen zu. Bei speziellen Schulungen besteht die Erforderlichkeit nur, wenn die Kenntnisse nötig sind, um die gesetzlich anfallenden Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Schulungen tragen die Dienststellen nach Art. 44 Abs. 1 BayPVG. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der zu erwartende Schulungseffekt muss im Verhältnis stehen zu den entstehenden Kosten. Die Bezüge werden für die Zeit der Freistellung weitergezahlt.
Schulungsanspruch Mitarbeitervertretung von kirchlichen oder kirchennahen Organisationen
Aufgrund der Zersplitterung der kirchlichen und kirchennahen Organisationen ist der rechtliche Schulungsanspruch der Mitarbeitervertretung (MAV) unterschiedlich. Viele der katholischen und evangelischen Organisationen haben sich allerdings den beiden großen Rahmenverordnungen angeschlossen.
Daraus ergeben sich zwei Hauptschulungsansprüche für MAV-Mitglieder:
- katholische Kirche: § 16 MAVORahmenO
- evangelische Kirche: § 19 Abs. 2 MVB
Bei Übernahme des Amtes wird von den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung erwartet, dass sie sich sachgerecht und verantwortungsvoll für die Belegschaft einsetzen. Um dies tun zu können, können Sie Schulungen besuchen, die die erforderlichen Kenntnisse vermitteln.
Bei der evangelischen Kirche gibt es i. d. R. keine Einschränkungen bei der Auswahl des Schulungsveranstalters. Bei der katholischen Kirche ist es nötig, dass die Diözese den Schulungsveranstalter anerkennt.
Seminarangebot
Update Betriebsrats-Wahl 2026
Planen – Vorbereiten – Wählen: Erfolgreiche Umsetzung der BR-Wahl
Die Betriebsratswahl ist ein Aushängeschild guter Betriebsratsarbeit und wichtiges Zeichen der Sozialpartnerschaft. Bereiten Sie sich als Mitglied des Wahlvorstandes oder Kandidat*in umfassend auf die Betriebsratswahlen 2026 vor. Sie haben damit alles im Blick und sorgen für eine rechtssichere und erfolgreiche Betriebsratswahl. Das Seminar kann als offenes Seminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden.
Mehr erfahren4 Veranstaltungsorte
4 Termine
2 Tage
Arbeitszeiterfassung – Umsetzung der BAG-Rechtsprechung
Hilfestellung für den Betriebsrat bei der Einführung im Unternehmen
Machen Sie im Betriebsrat den ersten Schritt. Denn das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Und zwar ab sofort.
Mehr erfahrenBad Gögging
17.11.2025 – 18.11.2025
2 Tage
Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
2-stündiges Online-Seminar mit einem Update zu Regelungen und Umsetzung
Das kurze Online-Update bringt Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und zeigt auf, welche Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten.
Mehr erfahrenOnline
18.11.2025 – 18.11.2025
2 Stunden
Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren und umsetzen
Rechtliche Rahmenbedingungen und inhaltliche Gestaltung
Lernen Sie Betriebsvereinbarungen erfolgreich ein- und umzusetzen. So gehen Sie mit dem Arbeitgeber in die Verhandlung und formulieren passgenaue Betriebsvereinbarungen für die Belegschaft.
Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
20.11.2025 – 21.11.2025
2 Tage
Betriebsverfassungsrecht III – Kompakt
Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten in Kürze vermittelt
Kompakt vermittelt das Seminar, in nur drei Tagen, die Beteiligungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Mehr erfahren3 Veranstaltungsorte
3 Termine
3 Tage
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Tagesseminar informiert Sie ausführlich über Inhalte und Umsetzung des Gesetzes
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die eigenen Betriebe und ihre Lieferanten im In- und Ausland auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz zu prüfen.
Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
25.11.2025 – 25.11.2025
1 Tag
Außerordentliche Betriebsratswahl – Vorbereitung und Durchführung
Seminar für alle, die außerhalb der Regelzeit wählen
Mit diesem Inhouse-Seminare gehen Sie gut vorbereitet in die Betriebsratswahl und sorgen Sie damit für einen rechtssicheren und reibungslosen Ablauf. Holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot.
Mehr erfahren4 Veranstaltungsorte
4 Termine
2 Tage
Betriebsbedingter Personalabbau
Details zu Betriebsänderung, Kündigung, Sozialplan und Interessenausgleich
Im Betriebsrat gerüstet für Personalabbau und Umstrukturierung. Sie kennen die Mittel, um Kündigungen zu vermeiden, wissen wie eine Sozialauswahl getroffen wird und können für die Beschäftigten das beste Ergebnis erzielen.
Mehr erfahrenGersthofen bei Augsburg
01.12.2025 – 02.12.2025
2 Tage
Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht – Update
Auffrischung und Neues aus der Gesetzgebung
Sie haben grundlegendes Wissen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Arbeitsrecht, möchten dieses aber auffrischen und auf den neuesten Stand bringen?
Mehr erfahrenParsberg
03.12.2025 – 05.12.2025
3 Tage
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Von der personenbedingten Kündigung bis zum Personalabbau
Der Betriebsrat hat eine entscheidende Rolle bei den Themen Abmahnung, Kündigung oder Personalabbau im Rahmen einer Betriebsänderung. Unterstützen Sie Beschäftigte professionell.
Mehr erfahrenRegensburg
08.12.2025 – 09.12.2025
2 Tage
Betriebsverfassungsrecht I – Kompakt
Ihr schneller Einstieg in die Betriebsratsarbeit
Baustein 1 des Betriebsfassungsrechts wird in diesem Seminar kompakt und praxisorientiert an nur drei Tagen vermittelt.
Mehr erfahren5 Veranstaltungsorte
5 Termine
3 Tage
Betriebsverfassungsrecht II – Kompakt
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten in Kürze vermittelt
Wichtiges Wissen der sozialen Angelegenheiten nach Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetz und das Thema Betriebsvereinbarungen werden besprochen. Kompakt und praxisorientiert vermittelt an nur drei Tagen.
Mehr erfahren4 Veranstaltungsorte
4 Termine
3 Tage
Arbeitsrecht I
Arbeitsrechtliches Wissen für den Betriebsrat
Baustein eins der Seminarreihe zum Arbeitsrecht zeigt wichtiges arbeitsrechtliches Wissen auf und legt den Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
5 Tage
Auslandsentsendung
Risiken bei internationalem Mitarbeitereinsatz vermeiden
Gestalten Sie als Mitglied des Betriebsrats die Auslandsentsendung der Beschäftigten gekonnt mit und unterstützen einen reibungslosen Ablauf.
Mehr erfahrenVeranstaltungsorte
2 Termine
4 Stunden
Betriebsverfassungsrecht III
Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten für den Betriebsrat
- Das Seminar richtet sich an alle BR-Mitglieder, die bereits ein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besucht haben. Es behandelt die Beteiligungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten samt Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.
2 Veranstaltungsorte
2 Termine
4 Tage
Arbeitsrecht I – Kompakt
Wichtiges Wissen zum Arbeitsrecht in Kürze vermittelt
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Punkte des Arbeitsrechts, kompakt und praxisorientiert, an nur drei Tagen.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
3 Tage
Betriebsverfassungsrecht I
Grundlagen-Seminar für einen erfolgreichen Start im Betriebsrat
Das Seminar vermittelt wichtiges Wissen für einen gelungenen Start in die Betriebsratsarbeit. Die Inhalte werden praxisnah und anhand echter Fälle erläutert.
Mehr erfahren5 Veranstaltungsorte
5 Termine
5 Tage
Arbeitsrecht II
Analyse von echten Urteilen und Besuch des Arbeitsgerichts
Aufbauend auf Teil eins der Grundlagenseminare Arbeitsrecht lernen Sie die Vorgänge am Arbeitsgericht kennen und vertiefen Ihr Wissen rund um das Arbeitsrecht.
Mehr erfahren2 Veranstaltungsorte
2 Termine
3 Tage
Betriebsverfassungsrecht II
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
Soziale Themen, Inhalt des Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsvereinbarungen stehen im Fokus. Kommunikationstechniken und praktische Übungen runden das Seminar ab.
Mehr erfahren3 Veranstaltungsorte
3 Termine
5 Tage
Neueste Rechtsprechung
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das Seminar vermittelt die neueste Rechtsprechung in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und gibt einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
1 Tag
Urlaubsrecht – Update 2025
Online-Seminar zur aktuellen Rechtslage und neuester Rechtsprechung
2-stündiges Online-Update für den Betriebsrat. Ein Arbeitsrichter informiert über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die neueste Rechtsprechung bzgl. Urlaubsrecht am Arbeitsgericht.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
2 Stunden
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Online-Seminar zum aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen
Das Online-Seminar vermittelt aktuelle Informationen zur Gesetzgebung. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Festlegung der Betriebsratsvergütung.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
4 Stunden
Kein passendes Angebot gefunden
Downloads
IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN
Astrid Bodenstein
Seminar-Beratung und Organisation
Telefon: 089 44108-431
E-Mail: astrid.bodenstein@bbw.de
