Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts Arbeitsrecht

ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE

Für den Betriebsrat bilden die arbeitsrechtlichen Vorschriften das Fundament seiner Tätigkeit im Betrieb. Sie legen fest, wie Entscheidungen im Unternehmen rechtskonform umgesetzt werden und welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat. Ein fundiertes Verständnis dieser Regelungen ermöglicht es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, Entscheidungen aktiv zu begleiten und die Interessen der Mitarbeitenden kompetent zu vertreten. Zu den zentralen gesetzlichen Grundlagen gehören das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Ein Betriebsrat, der diese Gesetze kennt und anwendet, kann wirksame Mitbestimmung durchsetzen und zugleich rechtliche Risiken minimieren.

In unseren Seminaren zum Arbeitsrecht für Betriebsräte erfahren Sie, wie Sie die Rechte der Beschäftigten kompetent vertreten und Ihre Mitbestimmungsrechte wirksam nutzen. Hier finden Sie alle wichtigen Grundlagen, aktuelle Gesetzesänderungen und Praxiswissen aus dem Arbeitsrecht – verständlich, aktuell und rechtssicher.

Inhalte dieser Seite

Seminarangebot

Kurse (12)

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Von der personenbedingten Kündigung bis zum Personalabbau

Der Betriebsrat hat eine entscheidende Rolle bei den Themen Abmahnung, Kündigung oder Personalabbau im Rahmen einer Betriebsänderung. Unterstützen Sie Beschäftigte professionell.

Mehr erfahren

Präsenz

3 Veranstaltungsorte

3 Termine

3 Tage

ab 1.260,00 €

Arbeitsrecht I

Arbeitsrechtliches Wissen für den Betriebsrat

Baustein eins der Seminarreihe zum Arbeitsrecht zeigt wichtiges arbeitsrechtliches Wissen auf und legt den Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar.

Mehr erfahren

Präsenz

2 Veranstaltungsorte

2 Termine

5 Tage

ab 1.360,00 €

Auslandsentsendung

Risiken bei internationalem Mitarbeitereinsatz vermeiden

Gestalten Sie als Mitglied des Betriebsrats die Auslandsentsendung der Beschäftigten gekonnt mit und unterstützen einen reibungslosen Ablauf.

Mehr erfahren

Online

Veranstaltungsorte

2 Termine

4 Stunden

ab 380,00 €

Arbeitsrecht I – Kompakt

Wichtiges Wissen zum Arbeitsrecht in Kürze vermittelt

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Punkte des Arbeitsrechts, kompakt und praxisorientiert, an nur drei Tagen.

Mehr erfahren

Präsenz

2 Veranstaltungsorte

2 Termine

3 Tage

ab 1.260,00 €

Betriebsbedingter Personalabbau

Details zu Betriebsänderung, Kündigung, Sozialplan und Interessenausgleich

Im Betriebsrat gerüstet für Personalabbau und Umstrukturierung. Sie kennen die Mittel, um Kündigungen zu vermeiden, wissen wie eine Sozialauswahl getroffen wird und können für die Beschäftigten das beste Ergebnis erzielen. 

Mehr erfahren

Präsenz

2 Termine

2 Tage

ab 930,00 €

Update Arbeitsrecht 2026

Betriebsräte zwischen Digitalisierung, KI und Vergütungsgerechtigkeit

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht - von aktueller Rechtsprechung zu Lohnfortzahlung, Freistellung und Vergütung bis hin zu den Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung im Unternehmen. So bleiben Sie als Betriebsrat rechtssicher und zukunftsorientiert aufgestellt.

Mehr erfahren

Präsenz

Augsburg

04.03.2026 – 06.03.2026

3 Tage

ab 1.260,00 €
Neu

Diskriminierungsschutz und Gleichstellung

Online-Seminar mit Fallbeispielen und Handlungsoptionen des Betriebsrats

In diesem 2-stündigen Online-Seminar informiert ein Arbeitsrichter über die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Diskriminierungsschutz und der Gleichstellung von Mitarbeiter*innen.

Mehr erfahren

Online

Veranstaltungsorte

2 Termine

2 Stunden

ab 280,00 €

Arbeitsrecht II

Analyse von echten Urteilen und Besuch des Arbeitsgerichts

Aufbauend auf Teil eins der Grundlagenseminare Arbeitsrecht lernen Sie die Vorgänge am Arbeitsgericht kennen und vertiefen Ihr Wissen rund um das Arbeitsrecht.

Mehr erfahren

Präsenz

2 Veranstaltungsorte

2 Termine

3 Tage

ab 1.260,00 €

Neueste Rechtsprechung

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Das Seminar vermittelt die neueste Rechtsprechung in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und gibt einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen.

Mehr erfahren

Präsenz

2 Veranstaltungsorte

2 Termine

2 Tage

ab 630,00 €

Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung

2-stündiges Online-Seminar mit einem Update zu Regelungen und Umsetzung

Das kurze Online-Update bringt Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und zeigt auf, welche Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten.

Mehr erfahren

verschiedene Lernmethoden

Auf Anfrage

Auf Anfrage

2 Stunden

Arbeitszeiterfassung – Umsetzung der BAG-Rechtsprechung

Hilfestellung für den Betriebsrat bei der Einführung im Unternehmen

Machen Sie im Betriebsrat den ersten Schritt. Denn das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Und zwar ab sofort. 

Mehr erfahren

verschiedene Lernmethoden

Auf Anfrage

Auf Anfrage

2 Tage

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Online-Seminar zum aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen

Das Online-Seminar vermittelt aktuelle Informationen zur Gesetzgebung. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Festlegung der Betriebsratsvergütung.

Mehr erfahren

verschiedene Lernmethoden

Auf Anfrage

Auf Anfrage

4 Stunden

Welche Grundlagen des Arbeitsrechts muss der Betriebsrat kennen?

Das Arbeitsrecht gliedert sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräte profitieren von einem soliden Überblick beider Bereiche, da sie so entscheidungsrelevante Zusammenhänge erkennen und die Umsetzung betrieblicher Maßnahmen effektiv begleiten können. Auch Themen wie der Betriebsübergang (§ 613a BGB) oder Arbeitszeitregelungen gehören zum Grundwissen eines jeden Betriebsrats.

Was regelt das Individualarbeitsrecht und warum ist es für den Betriebsrat wichtig?

Das Individualarbeitsrecht legt die Rechte und Pflichten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber fest. Ein solides Verständnis dieser Regelungen ermöglicht es Betriebsräten, in Streitfällen fachkundig zu unterstützen und die Belange der Mitarbeitenden effektiv zu vertreten. Es umfasst inhaltliche Schwerpunkte wie:

Wie kann der Betriebsrat im kollektiven Arbeitsrecht mitwirken?

Das kollektive Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es legt fest, in welchen Bereichen der Betriebsrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte hat, um die Interessen der Mitarbeiter im Betrieb wirksam zu vertreten. Ein Betriebsrat, der das kollektive Arbeitsrecht versteht und anwendet, kann aktiv Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, der Entgeltstruktur oder bei Betriebsänderungen. Zu den zentralen Inhalten zählen unter anderem: 

Welches Seminar zum Arbeitsrecht sollten Betriebsräte besuchen?

Viele neu gewählte oder erfahrene Betriebsratsmitglieder stehen vor der Frage: Welches Arbeitsrechts-Seminar ist für meine Aufgaben im Betriebsrat am besten geeignet? Die Auswahl des passenden Seminars hängt dabei stark davon ab, welches Wissen aktuell benötigt wird.

In diesem Abschnitt erhalten Sie eine übersichtliche Entscheidungshilfe, die erklärt, wann sich ein Grundlagenseminar lohnt, welche Themen vertieft werden sollten und wann ein kompaktes Seminar die beste Wahl ist, damit Sie Ihre Rolle als Betriebsrat kompetent und rechtssicher ausfüllen können:

Zu Arbeitsrecht I

Zu Arbeitsrecht II

Zu Arbeitsrecht I - Kompakt

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das zentrale Gesetz für die Arbeit des Betriebsrats. Es legt im Detail fest, wann der Betriebsrat mitbestimmen, mitwirken oder informiert werden muss. Nach § 87 BetrVG verfügt der Betriebsrat über verbindliche Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – etwa bei der Gestaltung der Arbeitszeitmodelle, der Urlaubsgrundsätze oder der Vergütungssysteme. Dazu zählen unter anderem:

Neben diesen sozialen Themen bestehen Mitwirkungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99–102 BetrVG) und bei betriebsorganisatorischen Veränderungen (§ 111 BetrVG). Ein Betriebsrat, der seine Rechte kennt, kann nicht nur mitreden, sondern betriebliche Entwicklungen aktiv im Sinne der Beschäftigten mitgestalten.

Zentrale Themen im Arbeitsrecht für Betriebsräte

Arbeitszeit, Zeiterfassung & Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert, wie Arbeitszeiten, Pausen und Schichten gestaltet werden dürfen. Betriebsräte haben aktives Mitbestimmungsrecht, um faire und gesetzeskonforme Arbeitszeiten sicherzustellen:

Bei der Einführung eines neuen digitalen Zeiterfassungssystems im Betrieb müssen Betriebsräte beispielsweise prüfen, ob es die gesetzlichen Vorgaben des ArbZG einhält. Beispielsweise kann der Betriebsrat sicherstellen, dass Pausen korrekt erfasst werden und Überstunden fair vergütet werden. Zudem kann er Vorschläge für flexible Schichtmodelle einbringen, um die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden zu verbessern.

Urlaubsrecht & Entgeltfortzahlung

Der Betriebsrat gestaltet die Urlaubsplanung und Entgeltfortzahlung aktiv mit, um konfliktfreie Abläufe sicherzustellen:

Beschweren sich zum Beispiel Mitarbeitende über ungleichmäßige Urlaubsverteilungen oder Konflikte bei Resturlaub, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Personalabteilung eine Betriebsvereinbarung entwickeln, die transparente Kriterien für Urlaubsplanung und Sonderurlaub festlegt. Auf diese Weise werden Streitigkeiten vermieden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessert.

Kündigung, Abmahnung & Aufhebungsvertrag

Vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat angehört werden. Er kann Widerspruch einlegen, wenn die soziale Auswahl, Gründe oder Formalien unzureichend sind:

Plant der Arbeitgeber etwa Maßnahmen wie Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträge, kann der Betriebsrat prüfen, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die soziale Auswahl korrekt umgesetzt ist. Dadurch kann er sicherstellen, dass Verfahren rechtskonform ablaufen und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben.

Digitalisierung, Datenschutz & Homeoffice

Moderne Betriebsratsarbeit bedeutet, digitale Prozesse rechtssicher, transparent und fair mitzugestalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung erweitert sich das Mitbestimmungsfeld für Betriebsräte erheblich:

Führt das Unternehmen beispielsweise Homeoffice-Regelungen, digitale Tools oder Überwachungssoftware ein, kann der Betriebsrat prüfen, ob Datenschutz, Arbeitszeitkontrolle und Mitbestimmungsrechte ausreichend berücksichtigt werden. Er kann Anpassungen vorschlagen, um faire Bedingungen und den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen.

Tarifverträge, Entgelttransparenz & Gleichbehandlung

Betriebsräte unterstützen die Einhaltung von Tarifverträgen, Entgelttransparenz und AGG-Vorgaben:

Für den angenommenen Fall, das Mitarbeitende etwa Unterschiede in Vergütung oder Bonusregelungen, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Personalabteilung darauf hinwirken, dass tarifliche Standards eingehalten, Entgelttransparenz hergestellt und Gleichbehandlung umgesetzt wird. So werden faire und transparente Arbeitsbedingungen unterstützt.

Betriebsübergang, Leiharbeit & Werkverträge

Organisatorische Veränderungen erfordern besondere Aufmerksamkeit des Betriebsrats:

Bei organisatorischen Änderungen, wie etwa Betriebsübergängen oder Einsätzen von Leiharbeit und Werkverträgen, kann der Betriebsrat prüfen, ob alle gesetzlichen Informations- und Beteiligungsrechte eingehalten werden. Ziel ist es, die Rechte der Beschäftigten zu sichern und mögliche Nachteile durch betriebliche Veränderungen zu vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte

In welchen Fällen muss der Betriebsrat mitbestimmen?

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Vergütungssystemen, Urlaubsplanung, Kündigungen und technischen Einrichtungen. Er kann Vorschläge einbringen, prüfen oder ablehnen, wenn gesetzliche oder betriebliche Regelungen betroffen sind.

Welche Gesetze muss der Betriebsrat im Arbeitsrecht kennen?

Zentrale Grundlagen sind das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Entgelttransparenzgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Was unterscheidet Individual- von Kollektivarbeitsrecht?
  • Individualarbeitsrecht: Regelt die Rechte und Pflichten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Probezeit, Urlaub.
  • Kollektivarbeitsrecht: betrifft die Rechte von Gruppen oder die Mitbestimmung des Betriebsrats, zum Beispiel bei Arbeitszeitmodellen, Betriebsänderungen oder Tarifverträgen.
Darf der Arbeitgeber Arbeitszeiten einseitig ändern?

Grundsätzlich nicht. Änderungen der Arbeitszeit unterliegen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, insbesondere bei Schichtplänen, Überstunden oder digitalen Zeiterfassungssystemen. Der Betriebsrat kann hier prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorschlagen.

Wie kann der Betriebsrat bei Kündigungen aktiv werden?

Der Betriebsrat wird vor jeder Kündigung angehört. Er prüft die formale und soziale Auswahl, kann Widerspruch einlegen und sorgt dafür, dass die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Homeoffice und digitale Arbeitszeiterfassung?

Der Betriebsrat stellt sicher, ob Datenschutz, Mitbestimmung und Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle von Tracking-Software, die Gestaltung von Homeoffice-Regeln oder der Schutz personenbezogener Daten.

Welche aktuellen Themen sind im Arbeitsrecht für Betriebsräte besonders relevant?

Zu den zentralen Schwerpunkten gehören Arbeitszeit und Zeiterfassung, Urlaubs- und Entgeltregelungen, Kündigungsschutz, Digitalisierung und Homeoffice, Tarifverträge und Gleichbehandlung sowie Betriebsübergänge und Mitbestimmung bei organisatorischen Veränderungen.

IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN

Mitarbeiterin Astrid Bodenstein

Astrid Bodenstein

Seminar-Beratung und Organisation

Telefon: 089 44108-431
E-Mail: astrid.bodenstein@bbw.de