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betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts  Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit Januar 2024 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen. 

verschiedene Lernmethoden
22382
Teilnahmebescheinigung
Termine und Kontakt

Zielgruppen und Schulungsanspruch

  • Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
  • Betriebsratvorsitz, Stellvertretung & Freigestellte (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
  • Wirtschaftsausschuss (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)

Kursinhalte

Inhalte

Definition der geschützten Belange in Bezug auf die Menschenrechte

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Definition der geschützten Belange in Bezug auf den Umweltschutz

  • Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
  • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Überblick der geforderten Sorgfaltspflichten an das Unternehmen

  • Grundlegende Compliance-Strukturen im Unternehmen
  • Unterschiedliche Pflichtenkreise (eigene Organisation, Konzern, Lieferanten)
  • Aufbau und Anpassung des Risikomanagements und Risikoanalyse  
  • Grundsatzerklärung im Hinblick auf die unternehmerische Menschenrechtsstrategie
  • Entwickeln von geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen, auch im Hinblick auf neue Lieferantenbeziehungen
  • Jährliche und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
  • Unterbrechung von Lieferbeziehungen, wenn Maßnahmen nicht greifen
  • Fortlaufende Dokumentation der Erfüllung der Sorgfaltspflichten 
  • Nachvollziehbarkeit: Dokumentation und Aufbewahrung, Datenschutz, Öffentliche Berichterstattung, Kontrolle der Umsetzung

Einflüsse auf Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat und sich daraus ergebende Pflichten 

  • Konsultations- und Informationspflicht des Wirtschaftsausschusses
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verhaltensänderungen
  • Internationaler Austausch von Wirtschaftsausschüssen und Betriebsräten
  • Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse: Sanktionen bei Verstößen des Unternehmens und daraus folgende Konsequenzen für die Belegschaft
  • Das Beschwerdeverfahren: Einrichtung und Überwachung eines Beschwerdemanagements

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

  • Sie erlangen einen Überblick und ein grundsätzliches Verständnis über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
  • Sie erfahren welche Bereiche den Betriebsrat betreffen und welche Pflichten daraus abgeleitet werden.

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Telefon 089 44108-431
E-Mail betriebsraete@bbw.de

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