Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de   Aktuelles  Der Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss

Wann muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden und welche Aufgaben hat das Gremium?

Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, welches in Unternehmen ab einer Anzahl von mehr als 100 Mitarbeitern gebildet werden soll (§ 106 BetrVG). Seine Aufgabe ist die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und Unternehmen durch die Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu fördern. Dieser Austausch an Informationen ist ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 106 bis § 110 BetrVG).

 

Warum ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden soll

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ab einer Unternehmensgröße von mehr als 100 Mitarbeiter*innen die wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sehr komplex sind und andererseits die Unternehmensführung von seinen Mitarbeiter*innen so weit entfernt ist, dass es ein weiteres Gremium als Sprachrohr benötigt. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses, welcher den Betriebsrat im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten unterstützt. Der Wirtschaftsausschuss berichtet an den Betriebsrat.

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Der Wirtschaftsausschuss besteht nach BetrVG aus drei bis sieben Mitgliedern. Mindestens ein Betriebsratsmitglied muss in diesem Gremium vertreten sein, die restlichen Mitglieder setzen sich aus weiteren Arbeitnehmer*innen zusammen, die nach Möglichkeit die nötige fachliche Eignung mitbringen. 

Das Ehrenamt Wirtschaftsausschuss

Wie auch die Tätigkeit des Betriebsrats ist die Mitwirkung im Wirtschaftsausschuss eine ehrenamtliche Aufgabe (§ 37 Abs. 2 und 3 BetrVG). Die Mitglieder müssen zur Ausübung Ihrer Aufgabe freigestellt werden.

Aufgaben des Wirtschaftsausschusses bzw. des Unternehmers

Die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten umfasst die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, den Jahresabschluss als auch tiefer gehende betriebswirtschaftliche Fragestellungen und deren Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Personalplanung.

 

Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Gremiums-Mitglieder die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Unternehmens kennen, verstehen und die Fähigkeit besitzen mit der Unternehmensführung in den Informationsaustausch zu gehen. Der Wirtschaftsausschuss hat das Recht auf Einsicht in wirtschaftliche Unterlagen des Unternehmens.

 

Das Unternehmen hat die Verpflichtung den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren. Der Wirtschaftsausschuss unterrichtet aufgrund dieser Informationen den Betriebsrat.

 

Bewertung der Unternehmenszahlen und frühzeitige Erkennung von Krisen

Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen zeigt sich schon seit mehreren Jahren als auch aktuell im Krisenmodus. Wirtschaftsausschuss als auch Betriebsrat müssen die Warnzeichen einer Unternehmenskrise frühzeitig erkennen, Schlüsse daraus ziehen und entsprechende Maßnahmen ableiten bzw. beurteilen.

Das Seminar Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Zeiten des Umbruchs zeigt einen guten Weg, eigenständig die wirtschaftliche Lage zu bewerten und zielsicher durch eine Krise zu navigieren. Sie ermitteln anhand verschiedener Szenarien, um welche Art von Krise es sich handelt, wie sich ein möglicher Krisenverlauf darstellt und welche Auswirkungen dieser auf die Zukunft des Unternehmens haben könnte.

 

Unsere Wirtschaftsausschuss-Seminare

Um die Gremiums-Mitglieder optimal auf Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss vorzubereiten bieten wir eine Reihe an Grundlagen- und Aufbau-Seminaren zum Thema an. Hier finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Seminare.

Der beste Einstieg in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses bietet dabei unser Grundlagenseminar, Baustein I.

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Offener Umgang mit psychischer Gesundheit

Die neuste Veröffentlichung der INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) beleuchtet, wie offen psychischen Erkrankungen in Gesellschaft und Arbeit begegnet wird.

LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.

bbw gGmbH – Auszeichnung für Digitalisierung

Das F.A.Z.-Institut hat das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) e. V. und somit das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung prämiert.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

BEM – Jetzt mit Vertrauensperson möglich

Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen.

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Nutzung von Video- und Audiotechnik

BetrVG und PersVG wurden an die Coronakrise angepasst. Die Nutzung audio-visueller Technologien ist geregelt und sichert die Beschlussfähigkeit der Betriebsrats- und Personalratsgremien.

Podcast Arbeitsschutz während Corona

Hören Sie, welche konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen geboten sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus gering zu halten und die gesamte Belegschaft zu schützen.

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 31. März 2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Mitbestimmung des Betriebsrats und somit den Schutz der Arbeitnehmer*innen in wichtigen Punkten.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles