Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, haben im Februar 2022 die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ausgeschöpft. Diese betrug bisher 24 Monate. Nun wurde eine Verlängerung der Bezugsdauer, rückwirkend zum 01. März 2020, durch das Kabinett beschlossen. Unternehmen können dadurch ihre Mitarbeiter für weitere 4 Monate bis zum 30. Juni 2022 in Kurzarbeit schicken.
Mit der Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wird sichergestellt, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden können.