Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts Aktuelles Pfeil nach rechts Ihr Schulungsanspruch

Ihr Schulungsanspruch

Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.

Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare

Der Schulungsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetzt § 37 Abs. 6 und 7 geregelt.

Demnach haben alle Betriebsrats-Mitglieder Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht, die unumgänglich für eine rechtssichere Durchführung Ihrer Arbeit sind. Ebenso zwingend erforderlich für die Arbeit des Betriebsrats sind Kenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Der Arbeitgeber darf die Teilnahme an diesen Seminaren nicht behindern. Der Betriebsrat ist verpflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einem Seminar, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren.

Schulungsanspruch Spezialseminare

Über die Grundlagen-Seminare hinaus besteht jedem Betriebsrats-Mitglied ein Schulungsanspruch von 3 Wochen im Laufe der Amtszeit. Bei neu gewählten Gremiums-Mitgliedern sind es sogar 4 Wochen. Spezialseminare betreffen z.B. die Themen Mobbing und Diskriminierung, Kommunikation im Unternehmen oder die moderne Arbeitszeitgestaltung. Um Spezialseminare in Anspruch nehmen zu können benötigt es einen betrieblichen Anlass, den der Betriebsrat dem Arbeitgeber darlegen muss.

Schulungsanspruch Ersatzmitglieder

Auch Ersatzmitglieder müssen in der Lage sein, Mitglieder des Betriebsrats vertreten zu können und haben deshalb einen Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Um Ersatzmitglieder effektiv fortzubilden, bieten wir Ihnen gesonderte Grundlagen-Seminare an.  

Terminierung und Kostenübernahme

Der Betriebsrat muss sich bei der Terminierung seiner Fortbildung an den betrieblichen Notwendigkeiten des Unternehmens orientieren und ist verspflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einer Schulung, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren.

Die Kosten für alle Weiterbildungsmaßnahmen des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber. Auch erfolgt die Teilnahme innerhalb der Arbeitszeit.

 

Einen Vordruck des Betriebsratsbeschluss zum Besuch eines Seminars, sowie einen Vordruck für die Kostenübernahme des Arbeitgebers haben wir Ihnen als Download hinterlegt.

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

Digitale Betriebsversammlungen weiterhin möglich

Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.

Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung

Künftig muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen erfasst werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein erfreulicher Schritt in Richtung Digitalisierung. Bei der Umsetzung gilt es einiges zu beachten.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz hat das Ziel Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen.

Wenn Long COVID die Arbeitsfähigkeit beeinflusst

Informationssammlung zu Long COVID und Unterstützungsmöglichkeiten

Dieses Jahr wird gewählt: JAV-Wahlen 2024

Kurze Auffrischung der wichtigsten Informationen rund um die Wahl und Tipps zur Gewinnung von Kandidaten

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Work-Happiness-Report

Der Work-Happiness-Report für 2024 ist erschienen. Wie glücklich sind die Deutschen bei der Arbeit und was bedeutet eigentlich Glück im Arbeitskontext?

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles