Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts Aktuelles Pfeil nach rechts New Work – Bedeutung für den Betriebsrat

New Work – Bedeutung für den Betriebsrat

New Work verspricht eine bessere Work-Life Balance durch flexibles und mobiles Arbeiten.

Was bedeutet das für den Betriebsrat?

Vielleicht sind Sie in letzter Zeit häufiger über den Begriff „New Work“ gestoßen? Vielleicht haben Sie das auch erstmal bei Seite geschoben. Sie sehen New Work nur in hippen Medien- oder IT-Unternehmen. Unternehmen, die keinen Betriebsrat haben. Aber weit gefehlt. Selbst eher konservative Unternehmen haben erkannt, dass Sie im Wettbewerb um qualifiziertes Personal konkurrenzfähig bleiben müssen. Auch Sie setzen die New Work Strukturen, wenn auch nur in Teilen, um und werden dadurch Teil der modernen Arbeitswelt.

Was bedeutet New Work in der heutigen Arbeitswelt?

New Work bezeichnet den sich im Rahmen der Digitalisierung vollziehenden Wandel der Arbeitswelt. Die Entwicklung weg vom weisungsbefugten Mitarbeiter, der seine berufliche Tätigkeit nach den strikten Vorgaben seines Arbeitgebers vollzieht, hin zu flexiblen Ansätzen, die dem Arbeitnehmer mehr Entscheidungsmöglichkeiten, Flexibilität und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten. In diesen Zusammenhang fallen Begriffe wie mobiles Arbeiten, Crowdworking und Desk Sharing.

New Work setzt auf die Eigenverantwortung des Mitarbeiters, der heute in unternehmerische Entscheidungen mit einbezogen werden möchte. Bei der Wahl des Arbeitsgebers verlieren klassische Entscheidungskriterien wie Gehalt und Arbeitszeit gegenüber flachen Hierarchien, Familienfreundlichkeit und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung.

In der Umsetzung der New Work-Ansätze sind Sie als Betriebsrat gefragt

Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse ist die Voraussetzung für New Work. Es ist wichtig, dass Sie als Betriebsrat diese Prozesse von Anfang an begleiten und Ihr Mitbestimmungsrecht nutzen. Denn digitale Tools für die Online-Zusammenarbeit verändern die Arbeit. Die Bedürfnisse und die Arbeitsausstattung der Mitarbeiter sollten nicht individuell zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden.

Um zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten zu gewährleisten, muss für eine geeignete IT-Infrastruktur gesorgt werden. Das umfasst an erster Stelle einen eigenen Laptop sowie ggf. ein eigenes Firmenhandy. Online-Tools, die digitale Konferenzen ermöglichen, sowie eine einheitliche Arbeitsoberfläche und ein zugängliches Firmennetzwerk. Auch das Thema Datensicherheit spielt eine große Rolle.

Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Technische Kontrolleinrichtungen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter auf den verwendeten Systemen sowie die Ausgestaltung der mobilen Arbeit sind klare Betriebsrat Themen.

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

Digitale Betriebsversammlungen weiterhin möglich

Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.

Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung

Künftig muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen erfasst werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein erfreulicher Schritt in Richtung Digitalisierung. Bei der Umsetzung gilt es einiges zu beachten.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz hat das Ziel Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen.

Wenn Long COVID die Arbeitsfähigkeit beeinflusst

Informationssammlung zu Long COVID und Unterstützungsmöglichkeiten

Dieses Jahr wird gewählt: JAV-Wahlen 2024

Kurze Auffrischung der wichtigsten Informationen rund um die Wahl und Tipps zur Gewinnung von Kandidaten

Ihr Schulungsanspruch

Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles