Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts Aktuelles Pfeil nach rechts Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt

Ab Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft. Betriebsrät*innen sollten sich jetzt informieren, um nicht von Maßnahmen überrascht zu werden.

Sie haben vielleicht schon von diesem neuen Gesetz gehört, welches diesen langen, holprigen Namen trägt.

Aber um was geht es hier eigentlich? Und in wie weit betrifft es den Betriebsrat?

 

Wir haben Ihnen deshalb die Kernpunkte einmal kurz und knapp zusammengefasst:

  • Das Gesetzt verpflichtet Unternehmen Ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen.
  • Unternehmen sind zudem fortan verpflichtet das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu überprüfen und zu verhindern.
  • Betroffen sind Unternehmen die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.
  • Ab Januar 2023 gilt das LkSG für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, ab Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
  • Auch kleinere Betriebe können als Teil der Lieferkette von den Sorgfaltspflichten Ihrer Kunden betroffen sein.

Anforderungen an die Betriebe

Nach dem neuen Gesetz sind Betriebe verpflichtet ein Risikomanagement sowie eine Beschwerdestelle einzuführen und spätestens bei Bekanntwerden von Verstößen zu reagieren und diese zu unterbinden. Verstöße gegen das LkSG werden sanktioniert.

Auswirkungen auf den Betriebsrat

Das Unternehmen hat eine Informationspflicht an den Betriebsrat. Denn der Betriebsrat hat auch hier ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Überwachung des Beschwerdemanagements. Immerhin können sich Sanktionen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter ausüben.

Alle Beschäftigten des Unternehmens müssen über die neue Strategie zur Einhaltung der LkSG-Maßnahmen Bescheid wissen und deren Richtlinien kennen und anwenden.

 

Um als Mitglied des Betriebsrats gut informiert und vorbereitet zu sein, haben wir Ihnen ein kompaktes Tagesseminar zum Thema zusammengestellt.

Alle Details und Termine

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

Digitale Betriebsversammlungen weiterhin möglich

Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.

Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung

Künftig muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen erfasst werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein erfreulicher Schritt in Richtung Digitalisierung. Bei der Umsetzung gilt es einiges zu beachten.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz hat das Ziel Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen.

Wenn Long COVID die Arbeitsfähigkeit beeinflusst

Informationssammlung zu Long COVID und Unterstützungsmöglichkeiten

Dieses Jahr wird gewählt: JAV-Wahlen 2024

Kurze Auffrischung der wichtigsten Informationen rund um die Wahl und Tipps zur Gewinnung von Kandidaten

Ihr Schulungsanspruch

Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles