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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen.
Ab Januar 2024 werden auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden verpflichtet, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen.
Zielgruppen und Schulungsanspruch
- Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
- Betriebsratvorsitz, Stellvertretung & Freigestellte (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
- Wirtschaftsausschuss (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
Kursinhalte
Inhalte
Definition der geschützten Belange in Bezug auf die Menschenrechte
- Verbot von Kinderarbeit
- Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
- Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren
- Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
Definition der geschützten Belange in Bezug auf den Umweltschutz
- Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Überblick der geforderten Sorgfaltspflichten an das Unternehmen
- Grundlegende Compliance-Strukturen im Unternehmen
- Unterschiedliche Pflichtenkreise (eigene Organisation, Konzern, Lieferanten)
- Aufbau und Anpassung des Risikomanagements/Risikoanalyse
- Grundsatzerklärung im Hinblick auf die unternehmerische Menschenrechtsstrategie
- Entwickeln von geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen, auch im Hinblick auf neue Lieferantenbeziehungen
- Jährliche und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
- Unterbrechung von Lieferbeziehungen, wenn Maßnahmen nicht greifen
- Fortlaufende Dokumentation der Erfüllung der Sorgfaltspflichten
- Nachvollziehbarkeit: Dokumentation und Aufbewahrung, Datenschutz, Öffentliche Berichterstattung, Kontrolle der Umsetzung
Einflüsse auf Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat und sich daraus ergebende Pflichten
- Konsultations- und Informationspflicht des Wirtschaftsausschusses
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verhaltensänderungen
- Internationaler Austausch von Wirtschaftsausschüssen und Betriebsräten
- Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse: Sanktionen bei Verstößen des Unternehmens und daraus folgende Konsequenzen für die Belegschaft
- Das Beschwerdeverfahren: Einrichtung und Überwachung eines Beschwerdemanagements
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
- Sie erlangen einen Überblick und ein grundsätzliches Verständnis über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
- Sie erfahren welche Bereiche den Betriebsrat betreffen und welche Pflichten daraus abgeleitet werden.
Downloads
Seminarbeschreibung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (pdf, 269,93 KB)
Hinweis zu unseren Lernmethoden
Präsenz
Das Seminar findet am ausgewiesenen Standort statt. Die Inhalte werden mittels Vorträgen, Einzel- / Gruppenarbeiten, Präsentationen und Erfahrungsaustausch vermittelt. Die Ausprägung der jeweiligen Lernmethoden unterscheidet sich je nach Seminarthema.
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Randersacker12.06.2024 – 12.06.2024
Gasthof Bären Randersacker
Würzburger Str. 6
97236 RandersackerBeginn
12.06.2024 – 09:00Ende
12.06.2024 – 17:00Ansprechpartner*in
Astrid Bodenstein
Telefon 089 44108-431
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