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Betriebliche Mitbestimmung trotz Corona-Beschränkungen sichern

Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz sollen laut Vorschlag der Bundesregierung dahingehend geändert werden, dass Beschlüsse vorerst auch per Video- und Telefonkonferenz gefasst werden können.

Des Weiteren sollen bestehende Personalvertretungen bis zum Abschluss der Wahlen in den Bundesbehörden geschäftsführend im Amt bleiben. Die Wahlordnung für Personalräte wird insoweit angepasst, dass Briefwahl ermöglicht wird. 

Lesen Sie mehr:

Personal- und Betriebsräte: Bundesregierung stellt betriebliche Mitbestimmung sicher

Personalräte: Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Personalratsarbeit während der COVID-19-Pandemie

Seminare zum Betriebsverfassungsrecht und zu den Personalratswahlen finden Sie unter folgenden Links:

Grundlagen-Seminare BetrVG und Arbeitsrecht

Spezielle Seminare BetrVG

Seminare für Personalräte

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Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles