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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Eine zentrale Aufgabe im Betriebsrat

Hohe Krankenstände – Unternehmen sind gefragt wie nie den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Der Betriebsrat hat nicht nur Mitbestimmungsrecht, sondern sollte den ganzen Prozess mitgestalten.

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Prävention von Arbeitsunfällen oder auch psychischer Belastung der Mitarbeitenden geht. Denn Gremiumsmitglieder haben einen entscheidenden Informationsvorsprung, den es zu nutzen gilt.

  • Der Betriebsrat bekommt Unfallmeldungen von der Berufsgenossenschaft
  • Im Arbeitsschutzausschuss wird der Betriebsrat über aktuelle gesundheitsrelevante Themen informiert und erhält Einblick in unternehmenseigene Statistiken
  • Der Betriebsrat steht im Austausch mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt/einer Betriebsärztin

Wichtig ist es nun, dass der Betriebsrat alle vorliegenden Informationen zusammenführt und daraus Schlüsse und Empfehlungen ableiten kann. Gibt es beispielsweise immer wieder ähnliche Unfälle oder Krankheitsbilder im Unternehmen? Woran könnte es liegen? Wo lauern potenzielle Gefahrenquellen im Unternehmen?

Die Gefährdungsbeurteilung

In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es potenzielle Gefahren zu identifizieren und präventive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit einzuleiten. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es ratsam die bestehende Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggfls. nachzujustieren.

Unterweisung zum Arbeitsschutz

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ausreichend informiert sind bzgl. der Arbeitstätigkeit, potenzieller Gefahrenquellen und einzuhaltenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Ebenso wichtig ist die Mitarbeitenden zu schulen, welche Maßnahmen im Falle eines Unfalls ergriffen werden müssen.

Gesetzgebung und Vorschriften

Oberstes Ziel ist es Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dementsprechend müssen Arbeitgeber, Arbeitsschutzausschuss, Betriebsrat und Fachkräfte für Arbeitsschutz bzgl. der bestehenden Gesetze und Vorschriften im Betrieb informiert sein. Diese regeln die Verantwortlichkeiten im Betrieb, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Berufsgenossenschaftliche Basisvorschrift über Grundsätze der Prävention (DGUV – Vorschrift 1)

Werden diese Gesetze und Regelungen missachtet und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Arbeits-​ und Gesundheitsschutz – Eine zentrale Aufgabe der Betriebsratsarbeit

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