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Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland

Eine zentrale Antwort auf den Fachkräftemangel in Deutschland sieht die Regierung in der beruflichen Ausbildung und der Weiterbildung von Mitarbeitenden in Unternehmen.

Förderung von dualen Ausbildungsberufen

Deutschland braucht dringend Fachkräfte. Ein Weg dem Fachkräftemangel zu begegnen ist es mehr junge Menschen für eine duale Berufsausbildung zu begeistern.

Als Teil der Fachkräftestrategie trat bereits im April 2024 die gesetzliche Regelung zur Ausbildungsgarantie in Kraft. Denn in Deutschland stehen unbesetzten Ausbildungsstellen junge Schulabgänger ohne Ausbildungsvertrag gegenüber.

So wurden neue Beratungs- und Unterstützungsangebote, im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsgesetzes, beschlossen:

Bereits gängig sind Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsberatung an den Schulen.

  • Neu ist, dass das Praktikum zur Berufsorientierung nach § 48a SGB III, überregional gefördert wird und Kosten für Fahrt und Unterkunft übernommen werden.
  • Die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung wurde für Arbeitgeber vereinfacht (§ 54a SGB III). Sie erhalten finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme von Auszubildenden.
  • Auszubildende können im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschlag (§ 73a SGB III), in Höhe von zwei Familienheimfahrten, erhalten.
  • Neu ist zudem ein Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung (§ 76 SGB III).

Sommer der Berufsausbildung

Bereits zum vierten Mal werben und informieren Behörden, Ministerien, Wirtschaft und Gewerkschaften in der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ für die Aufnahme einer dualen beruflichen Ausbildung. Ihr Ziel ist es junge Schulabgänger und Ausbildungsbetriebe zusammenzubringen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Allianz für Aus- und Weiterbildung.

Qualifizierungsgeld

Unternehmen, die in besonderem Maße vom Strukturwandel betroffen sind, werden bei der Weiterbildung der Mitarbeitenden durch das neu eingeführte Qualifizierungsgeld unterstützt.

Durch eine bedarfsorientierte Qualifizierung sollen Beschäftigte im Betrieb gehalten werden und das Fortbestehen des Betriebes gesichert werden.   

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes ist angelehnt an das Kurzarbeitergeld und beträgt 60 bzw. 67 % des Nettoentgeltes.

Näheres zum Qualifizierungsgeld entnehmen Sie unserem vorangegangenen Artikel zum Thema.

 

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