Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de   Aktuelles  Nutzung von Video- und Audiotechnik

Nutzung von Video- und Audiotechnik

BetrVG und PersVG wurden an die Coronakrise angepasst. Die Nutzung audio-visueller Technologien ist geregelt und sichert die Beschlussfähigkeit der Betriebsrats- und Personalratsgremien.

Die Änderung im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht erleichtert die digitale Arbeit von Betriebsrat und Personalrat. Speziell für die Corona-Pandemie wurden BetrVG und BPersVG dahingehend geändert, dass die Nutzung audio-visueller Technologien ist nun geregelt. Dies sichert unter anderem den wichtigen Punkt der Beschlussfähigkeit der Gremien.

Hintergrund

Viele Arbeitnehmer*innen haben im Rahmen des Infektionsschutzes mobil gearbeitet, wodurch die Durchführung von Konferenzen nicht mehr in Präsenz möglich war. Die persönliche Anwesenheit der Betriebs- und Personalratsmitglieder war jedoch Voraussetzung für eine wirksame Beschlußfassung. Unter Verweis auf diese Regelungslücke wurden BetrVG und PersVG für die Dauer der Pandemie derart abgeändert, dass wirksame Beschlüsse auch in digitalen Treffen möglich sind.

Mehr Informationen:

Digitalisierung im BetrVG und PersVG: Nutzung von Telefon- und Videotechnik während der Corona-Pandemie

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Offener Umgang mit psychischer Gesundheit

Die neuste Veröffentlichung der INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) beleuchtet, wie offen psychischen Erkrankungen in Gesellschaft und Arbeit begegnet wird.

LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.

bbw gGmbH – Auszeichnung für Digitalisierung

Das F.A.Z.-Institut hat das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) e. V. und somit das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung prämiert.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

BEM – Jetzt mit Vertrauensperson möglich

Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen.

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Podcast Arbeitsschutz während Corona

Hören Sie, welche konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen geboten sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus gering zu halten und die gesamte Belegschaft zu schützen.

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 31. März 2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Mitbestimmung des Betriebsrats und somit den Schutz der Arbeitnehmer*innen in wichtigen Punkten.

Betriebliche Mitbestimmung trotz Corona-Beschränkungen sichern

Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz sollen laut Vorschlag der Bundesregierung dahingehend geändert werden, dass Beschlüsse vorerst auch per Video- und Telefonkonferenz gefasst werden können.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles