Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
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betriebsraete-fortbildung.de Aktuelles LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.
Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
– Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.
– Die neuste Veröffentlichung der INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) beleuchtet, wie offen psychischen Erkrankungen in Gesellschaft und Arbeit begegnet wird.
– Das F.A.Z.-Institut hat das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) e. V. und somit das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiterbildungsanbieter im Bereich Digitalisierung prämiert.
– Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.
– Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen.
– Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiterbildungsanbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.
– BetrVG und PersVG wurden an die Coronakrise angepasst. Die Nutzung audio-visueller Technologien ist geregelt und sichert die Beschlussfähigkeit der Betriebsrats- und Personalratsgremien.
– Hören Sie, welche konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen geboten sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus gering zu halten und die gesamte Belegschaft zu schützen.
– Am 31. März 2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Mitbestimmung des Betriebsrats und somit den Schutz der Arbeitnehmer*innen in wichtigen Punkten.
– Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz sollen laut Vorschlag der Bundesregierung dahingehend geändert werden, dass Beschlüsse vorerst auch per Video- und Telefonkonferenz gefasst werden können.
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