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LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.

Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden. 

Weitere Informationen zum Thema:

Pressemitteilung

 

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