Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
betriebsraete-fortbildung.de Aktuelles
LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.
Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
– Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.
– Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.
– Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.
– Künftig muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen erfasst werden.
– Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein erfreulicher Schritt in Richtung Digitalisierung. Bei der Umsetzung gilt es einiges zu beachten.
– Das Gesetz hat das Ziel Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen.
– Informationssammlung zu Long COVID und Unterstützungsmöglichkeiten
– Kurze Auffrischung der wichtigsten Informationen rund um die Wahl und Tipps zur Gewinnung von Kandidaten
– Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.
– Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiterbildungsanbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.
Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Wir beraten Sie gerne!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!