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Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 31. März 2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Mitbestimmung des Betriebsrats und somit den Schutz der Arbeitnehmer*innen in wichtigen Punkten.

So ergeben sich durch das Gesetz Erleichterungen von Betriebsratsgründungen und bei Wahlen von Betriebsrat und JAV. Die digitale Betriebsratsarbeit wird vereinfacht. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt. Um Maßnahmen der Arbeitgeber bzgl. des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) besser einschätzen zu können, haben Betriebsräte nun die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen. Auch legt es fest, dass die Rechte des Betriebsrats bei Arbeitsverfahren und -abläufen, die voll oder teilweise von KI erstellt werden, gelten. Dies gilt auch, wenn KI im Rahmen des Personalauswahlverfahrens eingesetzt wird. Auch die Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung werden gestärkt.

Betriebsratsgründungen und -wahlen

Hier ändert sich die Anwendbarkeit des vereinfachten Wahlverfahrens, die Anzahl der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag, die Anfechtbarkeit der Wahl und der Kündigungsschutz im Rahmen der Wahlen wird verbessert.

Vereinfachung der digitalen Betriebsratsarbeit

Änderungen diverser gesetzlicher Vorgaben erleichtern unter anderem die rechtssichere Durchführung von digitalen Konferenzen.

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in Betrieben wird neu geregelt. Dies dient dazu, mobile Arbeit generell zu fördern und verbindliche Rahmenbedingungen für die Belegschaft zu gewähren.

Mitgestaltung der Weiterbildung durch den Betriebsrats

Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte wird gestärkt.

Weitere Informationen zum Thema

Weitere Infos finden Sie unter nachfolgendem Link: Betriebsrätemodernisierungsgesetz

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