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Arbeitszeiterfassung – Umsetzung der BAG-Rechtsprechung

Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und die täglich und wöchentlich vorgeschriebene Ruhezeiten, zum Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung, wirklich eingehalten werden.

Für Betriebe und den Betriebsrat hat dies Konsequenzen: Nicht nur für die Arbeitszeiterfassung selbst, sondern auch für (bestehende) Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit und mobiler Arbeit.

Dieses Seminar klärt auf, was das für bestehende Betriebsvereinbarungen bedeutet und mit welchen konkreten Maßnahmen die Vorgaben zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt werden können.

verschiedene Lernmethoden
22428
Teilnahmebescheinigung
Termine und Kontakt

Zielgruppen und Schulungsanspruch

  • Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
  • Betriebsratvorsitz, Stellvertretung & Freigestellte (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)

Kursinhalte

Inhalte

Überblick: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeit

Die BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

  • Zentrale Aussagen und Entscheidungsgründe, Folgen für die Betriebe
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Belegschaft
  • Überwachungsauftrag des Betriebsrats

Vertrauensarbeitszeit, mobile Arbeit und Außendienst

  • Umgang mit Vertrauensarbeitszeit. Wie lässt sich Zeitsouveränität gewährleisten?
  • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen
  • Konsequenzen der obligatorischen Arbeitszeiterfassung

Ausweitung der Arbeitszeit ins Private

  • Ständige Erreichbarkeit: Risiken aus Arbeitnehmersicht
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Arbeitszeitgesetz in der Praxis

  • Handlungsempfehlungen für aktuelle Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz 

Arbeitszeit und Personalplanung

  • Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach den Paragraphen 92, 92 a und 97 ff des Betriebsverfassungsgesetz 

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

  • Sie sind auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung bezüglich der Arbeitszeiterfassung und verstehen die Hintergründe.
  • Sie wissen um die Handlungsdringlichkeit in Ihrem Betrieb.
  • Sie kennen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
  • Sie erhalten Handlungsempfehlungen, die Ihnen helfen, das Erlernte in der Praxis umzusetzen.

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Telefon 089 44108-431
E-Mail betriebsraete@bbw.de

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