Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de    Arbeitszeiterfassung – die neue BAG-Rechtsprechung

Arbeitszeiterfassung – die neue BAG-Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 klargestellt: Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Damit muss gewährleistet werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und die täglich und wöchentlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zum Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung wirklich eingehalten werden.

Für Betriebe und den Betriebsrat hat dies Konsequenzen: Nicht nur für die Arbeitszeiterfassung selbst, sondern auch für (bestehende) Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit und mobiler Arbeit.

 

Dieses Seminar klärt auf, was das für bestehende Betriebsvereinbarungen bedeutet und mit welchen konkreten Maßnahmen die Vorgaben der BAG-Rechtsprechung umgesetzt werden können.

Präsenz
22428
2 Tage
Teilnahmebescheinigung
ab 760,00 €
Termine und Kontakt

Zielgruppen und Schulungsanspruch

  • Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
  • Betriebsratvorsitz, Stellvertretung & Freigestellte (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)

Kursinhalte

Inhalte

Überblick: Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Arbeitszeit

Die neue BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

  • Das ändert sich: zentrale Aussagen und Entscheidungsgründe, Folgen für die Betriebe
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen
  • Überwachungsauftrag des Betriebsrats

Vertrauensarbeitszeit, mobile Arbeit und Außendienst

  • Vertrauensarbeitszeit adé? Wie lässt sich Zeitsouveränität gewährleisten?
  • Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen
  • Konsequenzen der obligatorischen Arbeitszeiterfassung

Ausweitung der Arbeitszeit ins Private

  • Ständige Erreichbarkeit: Risiken aus Arbeitnehmersicht
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG

Arbeitszeitgesetz in der Praxis

  • Handlungsempfehlungen für aktuelle Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG

Arbeitszeit und Personalplanung

  • Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach §§ 92, 92 a und 97 ff BetrVG

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

  • Sie sind auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung bzgl. der Arbeitszeiterfassung und verstehen die Hintergründe.
  • Sie wissen um die Handlungsdringlichkeit in Ihrem Betrieb.
  • Sie kennen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
  • Sie erhalten Handlungsempfehlungen, die Ihnen helfen, das Erlernte in der Praxis umzusetzen.

Hinweis zu unseren Lernmethoden

Präsenz

Das Seminar findet am ausgewiesenen Standort statt. Die Inhalte werden mittels Vorträgen, Einzel- / Gruppenarbeiten, Präsentationen und Erfahrungsaustausch vermittelt. Die Ausprägung der jeweiligen Lernmethoden unterscheidet sich je nach Seminarthema.

Termine und Kontakt

Zu viele Treffer? Bitte grenzen Sie Ihre Auswahl ein.

Veranstaltungen (1)
  • Regensburg
    05.12.2023 – 06.12.2023

    SORAT Insel-Hotel
    Müllerstraße 7
    93059 Regensburg

    Beginn
    05.12.2023 – 09:00

    Ende
    06.12.2023 – 17:00

    Ansprechpartner*in
    Astrid Bodenstein
    Telefon 089 44108-431
    E-Mail astrid.bodenstein@bbw.de

    Trainer*in
    Erfahrener Berater für Betriebsräte mit hohem Praxisbezug

    Hinweise zu Unterkunft & Verpflegung

    auf Anfrage

    Hinweis: Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und gelten pro Person und pro Nacht. Die Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen.

    Gestaffelte Seminarpreise (MwSt. frei)

    • 890,00 € ( 1. Teilnehmer*in )
    • 850,00 € ( 2. Teilnehmer*in )
    • 810,00 € ( 3. Teilnehmer*in )
    • 760,00 € ( weitere Teilnehmer*in )
    • Präsenz
    • BR-22428-23-02
    • 2 Tage
    • 890,00  MwSt. frei

Das könnte Sie auch interessieren