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Insolvenz – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Der Betriebsrat muss sich mit den Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens vertraut machen. Sie vermeiden damit sehr unangenehme (auch finanzielle) Nachteile für die Belegschaft und damit auch für sich selbst. Nicht selten wird die Insolvenz in Verhandlungen als Drohszenario verwendet. Dann muss der Betriebsrat wissen, was die Insolvenz tatsächlich bewirken kann. In den vergangenen Jahren wurde das Insolvenzrecht so gestaltet, dass Sanierungschancen genutzt werden können, um nicht das Ende, sondern den Neustart eines Unternehmens einzuläuten.

verschiedene Lernmethoden
22245
Teilnahmebescheinigung
Termine und Kontakt

Zielgruppen und Schulungsanspruch

  • Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)

Kursinhalte

Inhalte

  • Stellung der Verfahrensbeteiligten
  • Insolvenzeröffnungsgründe
  • Antragsvoraussetzungen und Folgen der Antragstellung
  • Verfahrenseröffnung und Rechtsfolgen
  • Ablauf eines Insolvenzverfahrens
  • Forderungsanmeldung
  • Aus- und Absonderungsrechte
  • Vollstreckungsverbote
  • Schuldenbereinigungsverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

  • Sie kennen die Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens.
  • Sie sind mit dem Ablauf des Insolvenzverfahrens vertraut.
  • Sie wissen um Aus- und Absonderungsrechte, Vollstreckungsverbote sowie Schuldbereinigungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren.
  • Sie können angemessen reagieren, wenn die Insolvenz als Drohszenario vorgebracht wird.

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Telefon 089 44108-431
E-Mail betriebsraete@bbw.de

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