betriebsraete-fortbildung.de Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Sind Beschäftigte in einem Jahr länger als sechs Wochen dauernd oder wiederholt krank, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Gespräch über die betriebliche Wiedereingliederung zu führen. Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung sind maßgeblich am gesamten Prozess beteiligt.
Auch bei der nicht gesetzlich geregelten Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten ist eine Beteiligung des Betriebsrats unabdingbar. Diese lässt sich betrieblich festlegen, zum Beispiel in der Betriebsvereinbarung. Im Seminar lernen Sie, wie Sie die betriebliche Wiedereingliederung im Unternehmen einführen und betroffene Mitarbeitende beim BEM-Erstgespräch unterstützen.
Zielgruppen und Schulungsanspruch
- Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
- SBV (Seminar gem. § 179 Abs. 2 SGB IX)
Kursinhalte
Inhalte
Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Integrationsteams
- Neue Änderungen in Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Prävention nach Paragraph 167 Absatz 1 und 2 Neuntes Sozialgesetzbuch
- Finanzielle Förderung
- Verfahren und Instrumente
- Erfolgsrelevante individuelle und betriebliche Faktoren
- Was kann die Schwerbehindertenvertretung tun?
Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Kündigung (krankheitsbedingt, personenbedingt)
- Widerspruchsmöglichkeit bei krankheitsbedingter Kündigung
- Das Organisationsverschulden des Arbeitgebers
Integrationsfachdienst und Integrationsamt
- Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste im Neunten Sozialgesetzbuch
- Aufgaben der Integrationsfachdienste
- Fachinformationen und Arbeitshilfen zur beruflichen Integration und Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen des Integrationsamts
Inhaltliche Gestaltung einer Integrationsvereinbarung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Erstellung einer Betriebsvereinbarung
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
- Sie wissen, wie man eine Betriebsvereinbarung zur BEM-Regelung erstellt.
- Sie kennen die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
- Sie kennen die gesetzlichen Anforderungen an den Betriebsrat und den Arbeitgeber bei Schwerbehinderung und Erkrankung der Mitarbeitenden.
Individuelle Inhouse-Seminare für Ihr Gremium
Ein Inhouse-Seminar bietet maßgeschneiderte Schulungsinhalte für Ihre Betriebsratsarbeit und Sie profitieren von einer unternehmensspezifischen Qualifizierung.
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