Schwerbehindertenvertretung
Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erhalten Sie die Grundlagen sowie wichtige Details und rechtliche Änderungen. Sie stellen erfolgreich Anträge und wissen die passenden Anlaufstellen für die konkreten Fälle zu nutzen. Mit dem Wissen um die rechtlichen Grundlagen sind Sie kompetente*r Ansprechpartner*in für Ihre Kolleg*innen.
Die Organisation dieses Amtes geht Ihnen aufgrund der praktischen Übungen leicht und gekonnt von der Hand.
Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagen der SBV
Werden Sie eine starke Vertretung für Ihre Kolleg*innen!
Als Schwerbehindertenvertreter*in unterstützen Sie Ihre Kolleg*innen dabei, ihre Rechte zu wahren und eventuelle Probleme zu lösen. Eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe! Für welche Mitarbeiter*innen ist die Schwerbehindertenvertretung zuständig?
Lernen Sie die Begriffe „schwerbehindert“, „behindert“ und „gleichgestellt“ korrekt zu differenzieren, um gezielt Kontakt zu allen betroffenen Kolleg*innen aufnehmen zu können. Die rechtlichen Grundlagen betreffend behinderter, schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer*innen werden erklärt. Sie erfahren, wie man eine Schwerbehinderung feststellt, welche Grade der Behinderung es gibt, was es mit dem Gleichstellungsantrag und -verfahren auf sich hat und wie Rechtsmittel gezielt genutzt werden können.
Wir erarbeiten mit Ihnen die Grundlagen für eine erfolgreiche Vertretung – von der Organisation über die rechtlichen Basics bis hin zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte. Aktuelle Rechtsprechung und Urteile runden die Schulung ab, damit Sie als zuverlässige*r Ansprechpartner*in Ihre Aufgaben erfolgreich meistern.
Rehabilitation und Teilhabe – Update
Auffrischung für die SBV
Lernen Sie die Feinheiten der aktuellen Rechtslage kennen!
Die Änderung des SGB IX 2018 ergibt zusammen mit der seitdem erfolgten Rechtsprechung für Schwerbehindertenvertreter*innen wichtige Neuerungen. Das Seminar liefert Ihnen einen Überblick über den brandaktuellen rechtlichen Stand. Wie wird der Begriff „Behinderung“ nun definiert? Welche neuen Leistungsgruppen gibt es? Was ändert sich bei Antragstellungen und wie wird der konkrete Bedarf ermittelt?
Nach dem Seminar wissen Sie, was sich für Ihre betroffenen Kolleg*innen ändert und was Sie neu beachten müssen. Als Abrundung erarbeiten Sie in einer praktischen Übung, wie Sie sich als SBV optimal auf eine Fallkonferenz mit Rehabilitationsträgern vorbereiten.