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Das Entgelttransparenzgesetz

Vom neuen Entgelttransparenzgesetz sind schätzungsweise 14 Millionen Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten betroffen. Aber wie funktioniert der Auskunftsanspruch eigentlich genau? Was muss der Arbeitgeber verraten und was nicht? Was passiert, wenn Entlohnung im Betrieb tatsächlich ungleich geregelt ist? Diese und andere Fragen betreffen den Betriebsrat direkt, denn laut Gesetz sind die Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer*innen grundsätzlich an den Betriebsrat zu richten.

Die neuen Regelungen werden detailliert vorgestellt, Rechte und Pflichten der Beteiligten erklärt und auf mögliche Problemfelder sowie Fallstricke hingewiesen.

verschiedene Lernmethoden
22249
Teilnahmebescheinigung
Termine und Kontakt

Zielgruppen und Schulungsanspruch

  • Betriebsrat (Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)

Kursinhalte

Inhalte

Ausgangssituation

  • Rechtliche Grundlagen der Vergütung
  • Bisherige Möglichkeiten der Verhinderung von Geschlechterdiskriminierung
  • Ziele des Entgelttransparenzgesetzes
  • Anwendungsbereich

Individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

  • Reichweite und Umfang des Anspruchs
  • Voraussetzungen des Auskunftsverlangens
  • Ablauf des Auskunftsverfahrens
  • Was ist „gleiche bzw. vergleichbare Arbeit“?
  • Umfang der geschuldeten Auskunft
  • Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Die besondere Rolle des Betriebsrates

  • Auskunftserteilung durch den Betriebsrat

Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer

  • Bei unterbliebener Auskunft?
  • Bei erteilter Auskunft?

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

  • Sie wissen, welche Aufgaben auf Sie zukommen können.
  • Sie erkennen Problemfelder bei der Umsetzung und erarbeiten Lösungen.
  • Sie sind vorbereitet auf die Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer*innen.

Termine und Kontakt

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Betriebsräte Fortbildung der bbw gGmbH
Telefon 089 44108-431
E-Mail betriebsraete@bbw.de

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